DZ Bank: Wohnimmobilienkreditrichtlinie bedarf Nachbesserung
Seit 21. März dieses Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland in Kraft. Seitdem dürfen Banken bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Privatpersonen nicht mehr vorwiegend auf Sicherheiten abstellen. Vielmehr steht die Fähigkeit zur Rückzahlung der Immobilienkredite im Vordergrund. Das zwinge die Banken, restriktiver vorzugehen, so merkt Stefan Bielmeier, Bereichsleiter Research und Chefvolkswirt der DZ Bank, in seinem neuen Blogbeitrag an. Betroffen seien ältere vermögende Personen mit kleineren Einkommen, junge Familien und Selbstständige mit schwankenden Einkünften.
So werden laut Bielmeier aufgrund der neuen Regelung regelmäßig Finanzierungsanfragen abgelehnt, die in der Vergangenheit aufgrund vorhandener Sicherheiten genehmigt wurden. Dass bisher kein drastischer Einbruch des Neugeschäftes registriert werden musste, sei lediglich der anhaltend hohen Immobiliennachfrage zu verdanken.
Aus den neuen Regeln ergäben sich nicht nur Probleme für Kunden, sondern auch für die Banken, die ihre Geschäfts- und Ertragspotenziale eingeschränkt sehen. Derzeit werde die bremsende Wirkung aus der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland durch eine dynamische Immobilienkreditnachfrage überdeckt. Diese sorge für hohe Neugeschäftsvolumina, obwohl vermehrt Kunden durchs Raster der Kreditwürdigkeitsprüfung fallen. Trotzdem bestehe dringender Korrekturbedarf bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland – im Interesse der Kunden, aber auch aus Sicht der Banken. Spätestens wenn sich die Dynamik bei der Immobiliennachfrage und beim Finanzierungsbedarf wieder abschwäche, dürfte die überzogen restriktive Wirkung der neuen Rahmenbedingungen offen zutage treten.
Der deutsche Gesetzgeber sei bei der Übertragung der EU-Richtlinie in nationales Recht übers Ziel hinaus geschossen. Das betreffe beispielsweise Kredite für die Wohnungsrenovierung, für die auch weniger strenge Maßstäbe als beim Neuerwerb von Immobilien möglich gewesen wären. Außerdem fehlten im Gesetz genauere Hinweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Eine Gesetzeskorrektur sollte daher vorhandene Öffnungsklauseln der EU-Richtlinie besser nutzen – wie in anderen Ländern. Außerdem sollte eine Überarbeitung mehr Rechtssicherheit für Banken und Kunden schaffen – ohne die Bürokratie zu erhöhen. Vor allem aber müsse eine Gesetzeskorrektur die übertrieben restriktive Wirkung auf die Kreditvergabe beseitigen. Sonst bliebe manch junger Familie das Eigenheim und Senioren der altersgerechte Umbau ihres Hauses verwehrt.
Quelle: „Bielmeiers Blog“ DZ Bank
Die DZ Bank AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist das Zentralinstitut innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Sie fungiert darüber hinaus als Holding für Verbundunternehmen der DZ Bank-Gruppe und koordiniert die Spezialinstitute innerhalb der Gruppe. (mb1)