EU-Kommission genehmigt Italien 550 Millionen Euro zur Nutzung von Wasserstoff

Die Europäische Kommission hat eine italienische Beihilferegelung in Höhe von 550 Millionen Euro genehmigt, um Investitionen in die Nutzung von Wasserstoff in industriellen Prozessen zu fördern. Dies soll den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft gemäß dem Industrieplan für den Grünen Deal unterstützen.

Die Regelung ermöglicht direkte Zuschüsse für Industriebetriebe in Italien, die fossile Brennstoffe in ihren Produktionsprozessen nutzen. Geförderte Projekte müssen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% oder einer Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 20% führen. Unternehmen müssen von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff umstellen und haben die Möglichkeit, gleichzeitig ihre Produktionsprozesse zu elektrifizieren oder die Energieeffizienz zu verbessern.

Die Kommission stellt sicher, dass die Beihilfen bestimmten Bedingungen entsprechen, darunter eine schrittweise Steigerung des Wasserstoffanteils im Energieverbrauch bis 2036 auf 100%. Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden. Die Kommission betont, dass die italienische Regelung notwendig und angemessen ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern. (DFPA/abg)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Die Europäische Wasserstoffbank ist ein Finanzierungsinstrument, das intern von Kommissionsdienststellen verwaltet wird. Es ist nicht als physische Institution konzipiert. Das Hauptziel besteht darin, private Investitionen in Wasserstoff-Wertschöpfungsketten sowohl im Inland als auch in Drittländern zu ermöglichen. Es soll einen ersten Markt für erneuerbaren Wasserstoff schaffen, der neue Wachstumschancen und Arbeitsplätze bietet. Darüber hinaus sollen grüne Wasserstoffpartnerschaften die Förderung des Imports von erneuerbarem Wasserstoff aus Drittländern erleichtern und dazu beitragen, Anreize für die Dekarbonisierung zu schaffen.

European-Hydrogen-Bank

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