Europa droht Innovationsbremse bei Kryptowerten

Am 31. März 2022 entscheidet das Europäische Parlament über die in der vergangenen Woche kurzfristig veränderte „Transfer of Funds Regulation“ abstimmen. In deren Zentrum stehen verschärfte Vorschriften zur Identitätsoffenlegung rund um Kryptowerte. Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom könnte Europa damit seine Zukunft als Innovationstreiber im Krypto-Sektor verspielen.

Eine Verschärfung der Vorschriften würde die Branche vor erhebliche bürokratische Schwierigkeiten stellen und hohen Compliance-Risiken aussetzen, ohne einen Mehrwert für das Ziel der Geldwäschebekämpfung zu liefern, so Bitkom. Maßgeblich betroffen wären sogenannte „Unhosted Wallets“, die Transaktionen ohne Intermediäre wie Börsen oder Kryptowerte-Dienstleister ermöglichen und damit die Basis für dezentrale Finanzanwendungen bilden. Nach den im EU-Parlament zur Abstimmung stehenden Plänen sollen Nutzer solcher „Unhosted Wallets“ ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos mittels personenbezogener Daten wie Name und Anschrift identifiziert und verifiziert werden – und dies für jede einzelne Transaktion unabhängig vom getätigten Transaktionsvolumen bereits ab dem ersten Euro.

„Wir begrüßen grundsätzlich Vorhaben, die das Vertrauen in den jungen Kryptomarkt stärken. Eine solche Copy-Paste-Übernahme herkömmlicher Geldwäschevorschriften zeigt jedoch, dass das zukunftsträchtige Krypto-Geschäft nach wie vor schlicht nicht verstanden wird. Anders als bei traditionellen Finanzströmen ermöglicht es die nicht veränderbare Blockchain, betrügerisches Verhalten aufzuspüren, etwa mit Hilfe sogenannter Chain-Analyse-Tools“, sagt Kevin Hackl, Bereichsleiter Digital Banking & Financial Services beim Bitkom. „Die jetzt geplanten, kaum erfüllbaren Auflagen bergen die Gefahr, europäischen Finanzinnovationen ungewollt frühzeitig auszubremsen.“

Kritisch sei zudem die geplante Auflage, dass künftig alle Transaktionen von „Unhosted Wallets“ ab 1.000 Euro den zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen – unabhängig davon, ob ein Geldwäscheverdacht vorliegt oder nicht. „Die geplanten Meldeanforderungen werden vor allem zu einer Flutung der Aufsichtsbehörden führen und damit den Fokus von tatsächlichen Verdachtsmeldungen ablenken“, so Hackl. „Wie dies der Geldwäschebekämpfung zuträglich sein soll, ist schleierhaft. Zielführend wäre die Fortsetzung des engen Austausches von Politik, Aufsichtsbehörden und Industrie zur Erarbeitung von Industriestandards zwischen Kryptoverwahrern für den sicheren Austausch von geldwäscherechtlich relevanten Daten im Kontext von Kryptotransfers.“ (DFPA/JF1)

Der Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. mit Sitz in Berlin ist ein deutscher Digitalverband. Der im Jahr 1999 gegründete Verband vertritt mehr als 2.000 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, unter ihnen gut 1.000 Mittelständler, über 500 Start-ups und viele weitere Global Player.

www.bitkom.org

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