Geerbtes und geschenktes Vermögen um 14 Prozent gesunken

Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen damit um 14,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2021, in dem es den Höchstwert seit 2009 erreicht hatte. Das geschenkte Vermögen sank im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 Prozent auf 41,7 Milliarden Euro.

Nachdem das geschenkte Vermögen seit 2016 gesunken war, stieg es im Jahr 2021 deutlich an und sank im Jahr 2022 auf das Niveau von 2018. Für den Rückgang war laut Destatis vor allem das verschenkte Betriebsvermögen ausschlaggebend. Dieses halbierte sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr (minus 53,7 Prozent) und sank auf 12,4 Milliarden Euro, nachdem es sich im Vorjahr mehr als verdoppelt hatte. Dadurch rangierte bei den Schenkungen im Jahr 2022 das verschenkte Grundvermögen mit 14,9 Milliarden Euro (plus 5,2 Prozent zum Vorjahr) an erster Stelle, gefolgt von dem verschenkten übrigen Vermögen mit 13,6 Milliarden Euro (plus 6,4 Prozent zum Vorjahr).

Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde im Jahr 2022 Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Nachdem das geerbte Vermögen vier Jahre in Folge gestiegen war, sank es 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Prozent. Geerbt wurde im Jahr 2022 vor allem übriges Vermögen (29,6 Milliarden Euro; minus 14,3 Prozent zum Vorjahr) wie Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen mit 23,7 Milliarden Euro (minus 0,8 Prozent).

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Jahr 2022 auf 11,4 Milliarden Euro festgesetzt (plus 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und stieg damit zum fünften Mal in Folge. Nach Anwendung der Steuersätze, die je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs unterschiedlich ausfallen, wurde von den Finanzverwaltungen im Jahr 2022 Erbschaftsteuer in Höhe von 8,1 Milliarden Euro (minus 9,9 Prozent) festgesetzt. Damit ist die Erbschaftsteuer nach jahrelangem Anstieg erstmals im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die festgesetzte Schenkungsteuer erhöhte sich erneut im Jahr 2022 auf 3,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von plus 56,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der steuerpflichtige Erwerb stieg im Jahr 2022 um 1,4 Prozent auf 58,3 Milliarden Euro an und erhöhte sich damit im fünften Jahr in Folge. Er errechnet sich aus den Vermögensübertragungen sowie den Hinzu- und Abzugspositionen wie unter anderem Steuerbegünstigungen und Freibeträgen. Ein Grund für den Anstieg trotz sinkender Vermögensübertragungen sind die im Vorjahresvergleich gesunkenen Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG. Der steuerpflichtige Erwerb lag bei den Erbschaften im Jahr 2022 bei 38,9 Milliarden Euro (minus 0,4 Prozent im Vorjahresvergleich). Damit wurde fast der Wert vom Vorjahr erreicht, nachdem er zuvor vier Jahre in Folge gestiegen war. Hingegen erhöhte sich der steuerpflichtige Erwerb bei den Schenkungen auf 19,4 Milliarden Euro (plus 5,2 Prozent im Vorjahresvergleich). Damit erhöhte sich der steuerpflichtige Erwerb bei den Schenkungen zum vierten Mal in Folge. (DFPA/JF1)

Das Statistische Bundesamt (Destatis) ist Anbieter amtlicher statistischer Informationen in Deutschland. Die rund 2.400 Beschäftigten in Wiesbaden, Bonn und Berlin erheben, sammeln und analysieren statistische Informationen. Als selbstständige Bundesoberbehörde gehört das Destatis zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, das die Dienstaufsicht ausübt.

www.destatis.de

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