Gut ein Viertel weniger Baugenehmigungen für Wohnungen
Im Mai 2023 wurde in Deutschland der Bau von 23.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 25,9 Prozent oder 8.200 Baugenehmigungen weniger als im Mai 2022. Damit ging die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen erneut stark gegenüber dem Vorjahresmonat zurück.
Im April 2023 war die Zahl neu genehmigter Wohnungen um 31,9 Prozent gegenüber April 2022 und im März 2023 um 29,6 Prozent gegenüber März 2022 gesunken. Von Januar bis Mai 2023 wurden insgesamt 113.400 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 27,0 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2022: 155.300). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis Mai 2023 insgesamt 94.000 Wohnungen genehmigt. Das waren 30,5 Prozent oder 41.200 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um gut ein Drittel (minus 35,1 Prozent beziehungsweise minus 12.200 Wohnungen) auf 22.600 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um mehr als die Hälfte (minus 53,5 Prozent beziehungsweise minus 7.500) auf 6.500. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um mehr als ein Viertel (minus 26,5 Prozent beziehungsweise minus 22.100) auf 61.200. (DFPA/JF1)
Das Statistische Bundesamt (Destatis) ist Anbieter amtlicher statistischer Informationen in Deutschland. Die rund 2.400 Beschäftigten in Wiesbaden, Bonn und Berlin erheben, sammeln und analysieren statistische Informationen. Als selbstständige Bundesoberbehörde gehört das Destatis zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, das die Dienstaufsicht ausübt.