Immobilienverband hofft auf geregeltes Verfahren bei Gebäudeenergiegesetz
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchführen zu lassen. Das Gericht hatte einem entsprechenden Eilantrag eines CDU-Abgeordneten stattgegeben.
Für BFW-Präsident Dirk Salewski hat das Bundesverfassungsgericht die richtige Entscheidung getroffen. Der BFW habe seit Wochen kritisiert, ein Gesetz mit dieser Tragweite in die Tiefe der Gesellschaft auf diese überhastete Art durchzudrücken.
„Klimaschutz ist uns allen wichtig. Den Experten und Praktikern wirklich zuzuhören und sie einzubinden, wäre sicherlich angemessen und zielführender, als überrumpelnd Fakten schaffen zu wollen. Den Bundestagsabgeordneten muss jetzt ausreichend Zeit gegeben werden, das GEG auf Herz und Nieren zu prüfen. Schließlich hat dieses Gesetz erhebliche Konsequenzen für Eigentümer, Vermieter und Mieter in Deutschland für die kommenden Jahrzehnte. Das Verfahren so zu verkürzen, war kein guter Stil und eine Missachtung des Parlaments. Epochale Veränderungen für eine Industrienation im Hauruck-Verfahren zeigen am Ende nicht die Sorgfalt, die es bräuchte“, so Salewski.
„Jetzt gilt es die Zeit zu nutzen, um fachlich und sachlich die inhaltlichen, handwerklichen Fehler zu beseitigen und wie von uns gefordert, das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung wirklich zu synchronisieren. Essenziell für die Erreichung der Klimaschutzziele ist eine auskömmliche Förderung für alle Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter. Daneben ist auch beim Mietrecht nachzubessern. Denn die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung von 0,50 Euro pro Quadratmeter ist in vielen Fällen wirtschaftlich nicht darstellbar“, sagte Salewski. (DFPA/JF1)
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. als Spitzenverband der unternehmerischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitglieder und verbundene Unternehmen an.