Immobilienwirtschaft fordert Kompetenzänderung in sozialer Wohnraumförderung
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2007 ist die soziale Wohnraumförderung Ländersache. Dabei werden die Bundesländer vom Bund jährlich mit Zuschüssen – den sogenannten Kompensationsmitteln - unterstützt. Diese wurde für dieses Jahr auf rund eine Milliarde Euro und ab 2017 bis 2019 auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Die Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks hat im Rahmens eines Interviews eine Änderung des Grundgesetzes ins Gespräch gebracht, damit sich die Bundesregierung stärker bei der sozialen Wohnraumförderung engagieren könne. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) begrüßt diesen Vorschlag.
„Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland sind Sozialwohnungen ein wichtiger Baustein. Es werden nach wie vor nicht genügend Sozialwohnungen gebaut – nicht nur, weil in den vergangenen Jahren zu wenig investiert wurde. Vielmehr können die Länder die großen Herausforderungen beim Sozialen Wohnungsbau nicht alleine bewältigen und damit ihrer alleinigen Verantwortung bei der sozialen Wohnraumförderung nicht gerecht werden. Nachdem der Bund nun eine Erhöhung der Kompensationsmittel angekündigt hat, ist es deshalb vollkommen folgerichtig, jetzt auch über Kompetenzänderungen nachzudenken und den Bund bei der Verantwortung für den Sozialen Wohnungsbau mit ins Boot zu holen“, sagte Andreas Ibel, Vorsitzender der BID.
Wichtig sei jedoch auch, so der BID-Vorsitzende, dass man sich künftig nicht nur auf die soziale Wohnraumförderung und auf Ballungsregionen konzentriere. „Jetzt muss verstärkt in den B- und C-Städten gebaut werden, um zügig Wohnraum zu schaffen. Letztendlich geht es auch darum, eine volkswirtschaftlich unrentable Überkonzentration in den Wachstumsregionen zu vermeiden und lebendige Zentren in anderen Regionen fördern. Hier steht die Politik zudem vor der Aufgabe, die Infrastruktur in diesen Städten zu verbessern, um das Wohnen auch hier attraktiver zu gestalten“, so Ibel.
Notwendig sei hierbei auch eine mutigere Reform des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung, so Ibel: „Schlanke und schnelle Verfahren in Chancenstädten könnten ein zusätzlicher Vorteil für Wohnen und Gewerbe sein und dadurch für Entlastung der Ballungszentren sorgen. Davon ist der bisherige Entwurf des Bundesbauministeriums jedoch weit entfernt.“
Neben dem Vorschlag zur sozialen Wohnraumförderung stützt die BID auch weiterhin die Forderung des Bundesbauministeriums nach einer verbindlichen Musterbauordnung. „Eine verbindliche, bundesweit vereinheitlichte Bauordnung schafft Planungssicherheit für öffentliche und private Bauträger und Projektentwickler“, sagte der BID-Vorsitzende. „Sowohl den Bundesländern als auch der Bundesregierung sollte daran gelegen sein, bestehende bürokratische Hürden abzubauen, die eben auch auf regionalen Unterschieden in der Rechtslage beruhen. Eine verbindliche Musterbauordnung wäre ein guter Schritt in die richtige Richtung.“
Quelle: Pressemitteilung BID
Der BID Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland, Berlin, ist eine Interessensvertretung der Immobilienwirtschaft, der mehrere Bundesverbände der Immobilienwirtschaft angehören, beispielsweise der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter. (JF1)