Interaktive Deutschlandkarte für Betreutes Wohnen veröffentlicht

Die interaktive Deutschlandkarte für Alten- und Pflegeheime bietet eine Orientierung im föderalistischen Regelungsdickicht. Auch für das Betreute Wohnen existieren länderspezifische Regelungen, Verordnungen und Gesetze. Terranus hat darum seine Deutschlandkarte um das Thema „Betreutes Wohnen“ erweitert.

Die interaktive Karte biete einen kompakten Überblick über die wesentlichen Eckpunkte je Bundesland. Das sei ein Vorteil, auch wenn die Gesetzeslage im Betreuten Wohnen nicht so ausgeprägt sei wie bei Alten- und Pflegeheimen. So legen beispielsweise die jeweiligen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen lediglich fest, dass beim Betreuten Wohnen nur die Grundleistungen verpflichtend sind. Das bedeutet, dass bei Wohnungsvermietungen ein Wahlrecht auf Leistungen aus Pflege- und Betreuung besteht. Als Anhaltspunkt dient die „DIN 77800 Betreutes Wohnen“, diese ist allerdings für Anbieter nicht bindend. Auch die jeweiligen Ländergesetze und Verordnungen können Hinweise zu den Grundleistungen geben. Die Größe und Ausstattung von Räumlichkeiten des Betreuten Wohnens sind zum Beispiel nur dann geregelt, wenn es sich um eine barrierefreie oder rollstuhlgerechte Bauweise handelt. In diesem Fall sind die „DIN 18040 Teil 2“ und das jeweilige Baurecht zu berücksichtigen.

Durch die nicht geregelte Nutzung des Begriffs „Betreutes Wohnen“ seien Marketingstrategen keine Grenzen gesetzt. Die Namensgebungen reichen von Servicewohnen, Wohnen mit Service über altersgerechtes Wohnen bis hin zu Wohngruppen und anderen Varianten. Zusätzlich zu dieser unklaren Begriffsbestimmung existierten unterschiedliche Konzepte für diese Wohnform. Die Palette umfasse einfache Wohnungen mit Grundleistungen (Hausnotruf, Ansprechpartner, Information) bis hochpreisige Premiumangebote mit Hotel ähnlicher Rundumversorgung. Die angebotenen Services können neben den Grundleistungen auch Betreuungsangebote, Restaurantbetrieb und Veranstaltungen beinhalten. Außerdem wird unterschieden, ob es sich um ein solitäres Betreutes Wohnen, ein Betreutes Wohnen mit Anschluss beziehungsweise Integration an eine vollstationäre Pflegeeinrichtung oder um eine Anlage mit verschiedenen kombinierten Angeboten handelt wie beispielsweise Betreutes Wohnen und Tagespflege, Betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften.

Ein Preisvergleich für verschiedene Anlagen sei mindestens so schwierig wie die Unterscheidung der verschiedenen Bezeichnungen. Im Betreuten Wohnen werden zwei Verträge abgeschlossen: für die Wohnung (Mietvertrag) und für den Service (Grund- und Serviceleistungen). Gerade im hochpreisigen Segment werde häufig nur der Preis für das Komplettpaket angegeben. Daneben existierten in vielen Anlagen unterschiedliche Wahlleistungsangebote, die neben der Servicepauschale einzeln gebucht werden können. Pflege- und Betreuungsleistungen sind in dieser Pauschale nicht inkludiert, sondern werden – wie in Mietwohnungen auch – einzeln abgerechnet. Aufgrund der geringeren Regulierungen, der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen wachsenden Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum gewinne diese Assetklasse immer mehr an Bedeutung. Das an vielen Standorten knappe Angebot fördere im Kontext der Nachfrage die höheren Preise für Betreutes Wohnen, wobei Grundstücks- und Baukosten wie auch für alle anderen Assetklassen die Preisspirale treiben. (DFPA/mb1)

Die Terranus GmbH mit Sitz in Köln gehört zu den führenden Spezialmaklern und Beratungsgesellschaften für Sozialimmobilien in Deutschland. Seit über 20 Jahren berät das Unternehmen Investoren und Betreiber in allen Fragen um den wirtschaftlichen Betrieb von Sozialimmobilien.

www.terranus.de

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