IW Köln: Grunderwerbssteuer hemmt Neubau
Über neun Milliarden Euro nahmen die deutschen Bundesländer 2014 durch die Grunderwerbssteuer ein. Das waren 53 Prozent jener Steuern, die allein den Bundesländern zugutekommen. Bis 2006 lag die Grunderwerbssteuer einheitlich bei 3,5 Prozent, dann öffnete der Bund den Steuerwettbewerb für die Länder. Bis auf Bayern und Sachsen erhöhten alle Bundesländer die Steuer auf mittlerweile bis zu 6,5 Prozent. Damit geht nun eine im Auftrag des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung erstellte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hart ins Gericht: Die Steuer verhindere dringend benötigte Neubauten, führe zu unnötig hohen finanziellen Belastungen der Bürger und verzerre den Markt.
Durch die hohe Steuerlast komme es zu sogenannten Lock-in-Effekten, so die IW-Studie. Teilweise werde mehrfach Grunderwerbssteuer fällig – etwa dann, wenn erst ein Grundstück an einen Bauträger geht, der es bebaut und Eigentumswohnungen weiterverkauft. Inklusive der Umsatzsteuer, die auf Bautätigkeiten fällig wird, liegt die Steuerlast schnell bei über 18 Prozent des Kaufpreises.
Laut IW gibt es für die Regierung zwei primäre Ansatzpunkte, um die Grunderwerbssteuer neu zu gestalten: „Die Politik muss den Anreiz des Länderfinanzausgleichs eliminieren, die Grunderwerbssteuer immer weiter zu erhöhen“, sagt IW-Steuerexperte Tobias Hentze. „Analog zur Mehrwertsteuer sollte die Bundesregierung einen Vorsteuerabzug bei Neubauten einführen“, ergänzt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. Dies, so die Ökonomen, würde die Steuerlast insgesamt senken und die Verzerrungen zwischen Neubauten in Eigenregie und Bauträgermodellen verringern.
Quelle: Pressemitteilung IW Köln
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW) mit Hauptsitz in Köln, einem Hauptstadtbüro in Berlin und einer Verbindungsstelle in Brüssel ist ein arbeitgebernahes Wirtschaftsforschungsinstitut. Es wird von Unternehmen und Verbänden der privaten Wirtschaft finanziert und setzt sich für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ein. (JF1)