Kommentar: ESG-Beurteilungen können KI-Risiken begrenzen

Künstliche Intelligenz (KI) birgt riesiges Potenzial, aber auch große Gefahren. Investoren können dazu beitragen, Risiken zu begrenzen. Wie man nachhaltig in KI investiert, hat Florent Griffon untersucht, SRI-Specialist bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft Degroof Petercam Asset Management (DPAM)

Generative KI sei vielfältig anwendbar – mit Auswirkungen, die längst nicht alle bekannt seien. Angesichts des enormen Potenzials der KI sollten Regulierungen sicherstellen, dass die Gesellschaft von den Vorteilen profitiert, ohne Missbrauch oder Auswüchsen zu erliegen. Nachhaltige Investoren sollten vier Schlüsselbereiche in den Blick nehmen: den Zweck der KI-Lösungen, die Governance der KI-Modelle, die zu ihrer Steuerung angewandten Praktiken sowie eine mögliche Verwicklung in ESG-Kontroversen.

Der Aspekt Zweck der KI: Lösungen sollen den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung nicht entgegenwirken oder als Waffen, zur Manipulation oder zur Vorhersage künftigen Verhaltens eingesetzt werden. Im Bereich Governance: Mit dem OECD-Klassifizierungsrahmen ließen sich KI-Modelle identifizieren, die Risiken für Menschen oder den Planeten bergen. Bei den bewährten Praktiken sollte überprüft werden, ob zum Beispiel umweltfreundliche Rechenzentren verwendet und Energieeffizienzziele verankert werden. Diskriminierung müsse ausgeschlossen und Anonymität gewahrt bleiben. Die generierten Inhalte sollten gesetzeskonform sein. KI-Modelle, die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind oder Risiken für die Menschen- und Arbeitsrechte darstellen, seien auszuschließen.

Das Potenzial von KI sei groß und vielfältig – auch das Gefahrenpotenzial missbräuchlich eingesetzter oder unregulierter KI. Nachhaltiges Investieren spiele eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Unternehmen, die KI-Anwendungen zum Nutzen von Mensch und Umwelt entwickeln. Nachhaltige Investoren sollten daher auch bei KI auf Investments setzen, die einen positiven dauerhaften Einfluss auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Unternehmensführung haben. (DFPA/mb1)

Degroof Petercam Asset Management (DPAM) ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Hauptsitz in Brüssel.

https://funds.degroofpetercam.com/de/home.html

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