Kommentar: Genehmigung von Ethereum-ETFs nicht ausschließlich Grund zur Freude

Nach der Zulassung von ETFs auf Bitcoin hat die US-Wertpapieraufsicht SEC nun auch grünes Licht für ETFs auf Ethereum gegeben. Dies kommentiert Alpay Soytürk, Chief Regulatory Officer beim Frankfurter Derivate-Händler Spectrum Markets.

Soytürk begrüßt grundsätzlich ist die Entscheidung, da sie Investoren ermöglicht, über einen regulierten und transparenten ETF-Wrapper nun auch auf Ethereum zuzugreifen. Während dies in der Kryptoszene entsprechend positiv aufgenommen werden wird, gibt es aus Soytürks Sicht jedoch nicht ausschließlich Grund zur Freude. „Es ist nämlich festzuhalten, dass diese Anlageform weitgehend US-Investoren vorbehalten ist und bleiben wird“, stellt Soytürk in seinem Kommentar klar. Zwar seien Spot-Krypto-ETFs an einigen europäischen Börsen handelbar, jedoch dürften diese nicht in der Europäischen Union begeben werden. „Wo diese zum Handel verfügbar sind, ist die jeweilige Emittentin außerhalb der EU ansässig, unterliegen somit also nicht der EU-Gesetzgebung und sind daher vom damit verbundenen Anlegerschutz ausgenommen“, konkretisiert Soytürk seine Bedenken.

Der Grund dafür ist die Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, besser bekannt unter der Kurzbezeichnung OGAW-Richtlinie. Neben einer Reihe von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anlagepolitik, dem Risikomanagement, der Transparenz oder auch der Verwahrung bestehen klare Anforderungen hinsichtlich der Diversifizierung. Diese Richtlinie enthält Diversifizierungsregeln zur Einbeziehung von Indizes, in die Fonds wie ETFs investieren. Trotz zahlreicher Optionen für Mitgliedstaaten, bestimmte Ausnahmen gewähren zu können, sind diese jedoch alle an Bedingungen geknüpft und praktisch keine davon lässt ein unverhältnismäßiges Konzentrationsrisiko auf unbesicherter Basis zu. Insofern stellt sich für den Experten die Frage, wie der mit der Genehmigung durch eine Wertpapieraufsichtsbehörde einhergehende Schutz einzuschätzen ist. „Dies ist keine Kritik am Projekt Ethereum, sondern eher die Frage, ob die Zulassung von Investmentfonds in Einzelwerte eine sinnvolle Maßnahme ist“, verdeutlicht Soytürk.

Natürlich bieten die jetzt zugelassenen ETFs die Möglichkeit, ein Engagement in Bitcoin oder Ethereum aufzubauen, ohne die Kryptowerte direkt halten zu müssen. „Doch erstens hat es auch hierzulande schon früher Alternativen gegeben, wie etwa verbriefte Derivate auf BTC oder ETH“, und zweitens ebnet die ETF-Zulassung den Weg dafür, dass sich große institutionelle Häuser nun auch im Vertrieb stark engagieren werden“, meint Soytürk. Sollte dies in der Konsequenz dazu führen, dass sich Privatanleger mit einem eher konservativen Risikoprofil und dieser Wertpapierform nicht entsprechenden Anlagezielen verstärkt engagieren und starke Abschwungphasen nicht angemessen kompensieren können, wird die Wertpapieraufsicht ins Kreuzfeuer geraten, schließt der Experte seinen Kommetar. (DFPA/abg)

Spectrum Markets ist der Handelsname der Spectrum MTF Operator GmbH. Sie hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main und ist ein pan-europäischer Handelsplatz für verbriefte Derivate, der sich an Finanzinstitutionen und deren Privatanleger richtet. Seit dem Start ist der Handel in folgenden Ländern möglich: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, Norwegen, den Niederlanden, Irland und Finnland.

www.spectrum-markets.com

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