Kreditgeschäft: Wachstum in allen Darlehenskategorien
Laut einer Umfrage im Euro-Währungsgebiet wurden die Kreditrichtlinien (das heißt die internen Richtlinien oder Kriterien einer Bank für die Kreditgewährung) bei Unternehmenskrediten im vierten Quartal 2016 unter dem Strich etwas verschärft (Nettosaldo von drei Prozent nach 0 Prozent im Vorquartal). Das meldet die Europäische Zentralbank (EZB). Dies sei hauptsächlich auf Entwicklungen in den Niederlanden zurückzuführen. Seit dem vierten Quartal 2013 wurde damit erstmals eine Verschärfung gemeldet; diese stand laut EZB weitgehend im Einklang mit den Erwartungen aus der vorherigen Erhebung.
Die geringere Bereitschaft der Banken, Risiken zu tolerieren, war der wichtigste Grund für die per saldo verschärften Kreditrichtlinien für Unternehmenskredite. Die Richtlinien für Wohnungsbaukredite an private Haushalte blieben weitgehend unverändert (saldierter Anteil von einem Prozent nach minus vier Prozent im Vorquartal). Für das erste Jahresviertel 2017 erwarten die Banken insgesamt eine Lockerung der Kreditrichtlinien in allen Darlehenskategorien.
Die Bedingungen für die Neukreditvergabe der Banken (das heißt die in den Kreditverträgen vereinbarten tatsächlichen Kreditbedingungen) wurden in allen Darlehenskategorien unter dem Strich abermals gelockert. Dies geschah in erster Linie über eine weitere Verringerung der Margen.
Die Kreditnachfrage zog in allen Darlehenskategorien per saldo weiter an. Ausschlaggebend für die Nettonachfrage nach Unternehmenskrediten im vierten Quartal 2016 waren nach wie vor das geringe allgemeine Zinsniveau, Fusions- und Übernahmeaktivitäten sowie Umschuldungen. Als Gründe für die stärkere Nettonachfrage nach Wohnungsbaukrediten wurden das niedrige allgemeine Zinsniveau, die anhaltend günstigen Aussichten für den Wohnungsmarkt sowie das Verbrauchervertrauen genannt.
Quelle: Pressemitteilung Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank der 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben. Die EZB ist für die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet zuständig. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Bankenaufsicht. Der Hauptsitz der EZB befindet sich in Frankfurt am Main. (mb1)