Mietendeckel gekippt - Positives Signal für den Berliner Wohnungsmarkt

Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss veröffentlicht, worin es den „Berliner Mietendeckel“ für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat (DFPA berichtete). Laut der Immobilien-Investmentgesellschaft Project sei dies eine gute Nachricht für Investoren, die sich angesichts einer öffentlich geführten Debatte über eine mögliche Enteignung von Wohnungsbaukonzernen teils vom Berliner Wohnungsmarkt zurückgezogen hatten.

Die Einführung eines Mietendeckels in Berlin war von Beginn an umstritten. Negative Auswirkungen von staatlichen Eingriffen in den Mietmarkt, wie sie beispielsweise in Genf zu beobachten waren, wo Renovierung und Sanierung zum Stillstand kamen und auch nur wenig neue Wohnungen gebaut wurden, wurden ausgeblendet. Trotz der Warnsignale trat der Mietendeckel im Februar vergangenen Jahres in Kraft. In der Folge zogen – auch nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie – die Verkaufspreise in der Bundeshauptstadt im vergangenen Jahr an. Besonders Neubauten zur Eigennutzung als auch zur Kapitalanlage blieben gefragt und rückten noch stärker in den Fokus von Anlegern und Käufern. Viele Berliner Bezirke verzeichneten im Geschossflächenneubau ein Preiswachstum sogar im zweistelligen Bereich, heißt es in einem Marktkommentar von Project.

Das Bestandsangebot von Mietwohnungen nach der Deckelung der Mieten ging dagegen zurück. Zum einen versuchten viele Vermieter ihre Wohnungen zu verkaufen, zum anderen blieben Mieter aufgrund des Lockdowns im Rahmen der Coronakrise in ihren preislich regulierten Wohnungen.

Das für Deutschland richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun laut Project auch Investitionen in den Wohnungsbestand in der Bundeshauptstadt wieder attraktiver machen. „Es braucht insgesamt mehr Unterstützung für den privaten Wohnungsbau, damit in Zukunft bezahlbarer Wohnraum für die breite Bevölkerung geschaffen werden kann. Experten fordern längst neue Konzepte, die jetzt endlich umgesetzt werden müssen. So könnten die deutschlandweit hohen Erwerbsnebenkosten durch Freibeträge in der Grunderwerbsteuer oder Senkung der Transaktionskosten Käufer mehr entlasten“, sagt Alexander Schlichting, Vorstandsvorsitzender von Project Beteiligungen, der Holdinggesellschaft der Project Investment-Gruppe.

Auch Michael Weniger, Vorstandsvorsitzender der Project Immobilien-Gruppe: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist ein positives Signal für die Bundeshauptstadt als Wohnungsmarkt. Gerade für Kapitalanleger wird damit ein wichtiger Anreiz geschaffen, weiter oder wieder in Berliner Neubau- und Bestandswohnungen zu investieren und diese dem Markt als wichtigen Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir konzentrieren uns bei Project Immobilien ausschließlich auf Neubauprojekte und halten dies auch für den richtigen Weg, der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Die Förderung der Wohneigentumsbildung und damit die Angebotssteigerung an Mietraum betrachten wir als wichtigen sozialen Auftrag.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Project Unternehmensgruppe

Die Project Unternehmensgruppe besteht aus den beiden Holdinggesellschaften Project Beteiligungen AG mit Sitz in Bamberg und der Project Real Estate AG mit Sitz in Nürnberg sowie deren Tochtergesellschaften. Die Gruppe wurde 1995 gegründet und ist Spezialist für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in den Metropolregionen Berlin, Hamburg, München, Nürnberg, Rheinland, Rhein-Main und Wien.

www.project-investment.de

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