Studie: Erbschaften machen vor allem Vermögende noch reicher

Zehn Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben in den vergangen 15 Jahren geerbt oder eine größere Schenkung erhalten. Die durchschnittliche Höhe dieser Erbschaften beläuft sich dabei real auf etwas mehr als 85.000 Euro pro Person, jene der Schenkungen auf 89.000 Euro. Die Hälfte dieser Transfers entfällt auf nur zehn Prozent der Begünstigten, die anderen 90 Prozent teilen sich die verbleibende Hälfte. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) gemeinsam mit der Universität Vechta und dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) berechnet hat.

Erbschaften vergrößern der Studie zufolge die Vermögensdifferenzen und verschärfen damit die absolute Ungleichheit. „Zwar sinkt mit Erbschaften die relative Ungleichheit. Das ist wenig verwunderlich, denn wenn eine Person stirbt, überträgt sie ihr Vermögen oft auf mehrere Erben, wodurch es auf mehrere Personen umverteilt wird“, erklärt Studienautor Markus M. Grabka. „Doch gleichzeitig wird der Abstand beim Vermögen zwischen denen, die erben, und denen, die leer ausgehen, immer größer.“

Wird das individuelle Nettovermögen dieser beiden Gruppen verglichen, beträgt die Differenz im Jahr 2017 rund 142.000 Euro. Dieser Betrag ist weitaus höher als der durchschnittliche Zuwachs durch Erbschaft, der bei rund 85.000 Euro liegt. Dies erkläre sich vor allem daraus, dass insbesondere diejenigen von Erbschaften und Schenkungen profitieren, die schon über hohes Vermögen oder Einkommen verfügen. Bei den Reichsten hat sich die Vermögensdifferenz nämlich seit 2012 sogar verdreifacht.

Und es gebe auch einen interessanten regionalen Befund: Menschen in den ostdeutschen Bundesländern erhalten nicht nur seltener Erbschaften und Schenkungen als Westdeutsche. Auch sind die erhaltenen Summen deutlich kleiner. Die durchschnittliche Erbschaft beträgt im Osten Deutschlands rund 52.000 Euro, im Westen liegt sie dagegen bei 92.000 Euro.

„Die schon lange angekündigte Erbschaftswelle ist ins Rollen gekommen und verschärft die Vermögensdifferenzen zwischen Begünstigten und Nichtbegünstigten, wenn vor allem diejenigen erben, die schon viel haben. Die Politik sollte dem entgegensteuern, indem sie beispielsweise verhindert, dass das Vererben großer Vermögen mit der Zehnjahresfrist zeitlich gesplittet wird“, schlägt Studienautorin Claudia Vogel vom DZA vor. Die derzeit geltende Zehnjahresfrist erlaubt es, große Summen in zeitlichen Abständen steuerfrei zu verschenken. „Würde diese Frist abgeschafft und würden große Erbschaften damit effektiver besteuert, ergäbe sich Spielraum, Freibeträge für nicht oder entfernt verwandte Personen anzuheben“, ergänzt Grabka. Diese Freibeträge sind derzeit sehr viel niedriger als für Ehepartner oder leibliche Kinder. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung DIW Berlin

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) ist ein 1925 gegründetes Wirtschaftsforschungsinstitut mit Sitz in Berlin. Die Kernaufgaben sind anwendungsorientierte Grundlagenforschung, wirtschaftspolitische Beratung und das Bereitstellen von Forschungsinfrastruktur.

www.diw.de

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