Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland

Es ist unabdingbar, dass in der aktuellen Legislaturperiode wichtige Weichen für die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland gestellt werden (ifa). Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften im Auftrag von Union Investment Privatfonds eine Studie erstellt, die die zukünftigen Herausforderungen des Altersvorsorgesystems in Deutschland sowie die Wirkungsweise möglicher Reformansätze erläutert. Hieraus werden Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland und zu Anforderungen an Reformen abgeleitet.

Der Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand werde die gesetzliche Rentenversicherung insbesondere in den 2030er Jahren vor große Herausforderungen stellen. Das ifa erläutert das Ausmaß dieser Herausforderungen anhand existierender, intuitiv verständlicher Modellrechnungen und folgere, dass an vielen Stellschrauben gleichzeitig gedreht werden müsse, um weder Beitragszahler noch Rentenempfänger oder Steuerzahler unangemessen zu belasten. Zwei wichtige Stellschrauben dauerhaft und eine weitere temporär für tabu zu erklären, wie es im aktuellen Koalitionsvertrag geschehe, sei weder zielführend noch generationengerecht.

Umlageverfahren und Kapitaldeckung seien anfällig für unterschiedliche Risiken. Daher gelte es, Risiken zu streuen, indem man beide Systeme parallel nutze und sinnvoll aufeinander abstimme. Mehr Kapitaldeckung sei erstrebenswert. Hierfür stelle der im Koalitionsvertrag vorgesehene Kapitalstock für die gesetzliche Rentenversicherung einen sinnvollen ersten Schritt dar, dem aber weitere folgen müssen. Man müsse sich außerdem bewusst sein, dass Kapitaldeckung Zeit brauche, um Wirkung zu entfalten.

Es gebe viele mögliche Ausgestaltungen von staatlich organisierter kapitalgedeckter Altersvorsorge. Wenn der Staat selbst als „Spieler“ auftritt, so gehe dies mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen einher. Da manche dieser Risiken und Nebenwirkungen außerhalb der ersten Säule besonders stark ausgeprägt seien, trete der Staat in den oft zitierten Beispielen aus anderen Ländern lediglich in der ersten Säule als Spieler auf. Auch in Deutschland sollte er sich deshalb außerhalb der ersten Säule auf die Rolle als „Schiedsrichter“ beschränken. Insbesondere sollten dabei existierende privat­wirtschaftlich organisierte kapitalgedeckte Systeme gestärkt werden, da dort bereits signifikante Beträge angespart wurden. Um diesen Zustand zu erreichen, würde ein neues System sehr viel Zeit benötigen, die wir inzwischen nicht mehr haben.

Insgesamt sollte man bei der Reform der Altersvorsorge in Deutschland folgende Leitplanken unbedingt im Blick haben: Die Einrichtung eines Kapitalstocks zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rente sei sinnvoll. Fragen, wie die teilweise Kapitaldeckung konkret ausgestaltet werden sollte, welche Volumina im weiteren Zeitverlauf aufgebaut werden und wie man deren Finanzierung plant, müssten zeitnah beantwortet werden. Um die Herausforderungen der 2030er Jahre ohne eine Überforderung der öffentlichen Finanzen zu bewältigen, sei eine Abkehr von der doppelten Haltelinie sowie eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze (idealerweise automatisiert gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung) erforderlich. Außerhalb der gesetzlichen Rente müssten vorrangig existierende kapitalgedeckte Systeme gestärkt werden statt neue, staatlich organisierte einzuführen. (DFPA/mb1)

Die Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH (ifa) ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen für aktuarielle und finanzmathematische Fragen im Bereich der Versicherung und Altersvorsorge. Sitz des Instituts ist Ulm.

www.ifa-ulm.de

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