Umfrage: Haftungsrisiken treiben deutsche Stiftungen um
Im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld sind verantwortliche Stiftungsorgane vermehrt Haftungsrisiken ausgesetzt, so lautet das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Zwar gab es bisher nur bei 2,9 Prozent der befragten Stiftungen einen oder mehrere Haftungsfälle, die Umfrage verdeutliche jedoch, dass die große Mehrheit Maßnahmen zum Schutz vor Haftungsfällen ergreift und Informationen zu Haftungsfragen einholt. Gezeigt habe sich auch, dass nichtehrenamtliche Stiftungsvorstände die Problematik stärker im Blick haben als ehrenamtliche, für die per Gesetz eine Haftungsprivilegierung besteht. Dennoch bestätigen insgesamt über 90 Prozent der befragten Vorstände, sich trotz Risiken nicht von einer erneuten Vorstandstätigkeit abhalten zu lassen.
Der Vorstand einer Stiftung zeichnet für alle Stiftungsbelange verantwortlich. Darunter fallen insbesondere die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Vermögensverwaltung. Dabei ist das Vermögen regelmäßig dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten. Es muss gewissenhaft angelegt werden, um die in der Satzung festgeschriebenen Zwecke durch die Erträge erfüllen zu können. Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, erklärt dazu: „Heutzutage gibt es auch für Stiftungsvorstände keine Vermögensanlage mehr ohne Risiko. Daher müssen sich Stiftungen noch stärker mit Haftungsfragen, dem Vermögensmanagement und dem Zusammenspiel von Kapital und Wirkung beschäftigen. Einen Anfang zu machen, ist nicht schwer: Ganz konkret empfehlen wir Stiftungen im ersten Schritt die Ausarbeitung von Anlagerichtlinien und deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden.“
Die Befragung zeige, dass bereits annähernd die Hälfte der befragten Stiftungen, die über Anlagerichtlinien verfügen, sie den zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben haben. Kleine Stiftungen taten dies im Vergleich zu großen dabei deutlich häufiger. Stiftungen setzen auf Maßnahmen oder ganze Maßnahmenbündel, um sich gegen Haftungsfälle abzusichern. Bereits drei von vier Stiftungen haben sich zu Haftungsfragen kundig gemacht. Sie kennen die haftungsträchtigen Fallstricke und können besser beurteilen, wann Pflichtverletzungen bei der Vermögensverwaltung und der Mittelverwendung vorliegen. Stiftungen, die sich nicht informieren, laufen Gefahr, Haftungsfragen zu unterschätzen.
Die Befragung fand online vom 21. September bis 3. Oktober 2016 statt. Befragt wurden Stiftungen, die beim Stiftungspanel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen registriert sind. Teilgenommen haben 39,2 Prozent der in diesem Zeitraum 536 registrierten Teilnehmenden des Stiftungspanels. Träger des Panels ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Stiftungen
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen macht das Wirken von Stiftungen bekannt und will so zu einer stiftungsfreundlichen Atmosphäre beitragen. (mb1)