VdK kritisiert Forderung nach kapitalgedeckter Finanzierung der gesetzlichen Rente

Der Sozialverband VdK Deutschland lehnt den Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ab, wie sie von verschiedenen Organisationen und Politikern gefordert wird. „Es darf keine Experimente bei der gesetzlichen Rente geben: Die Finanzierung im Umlageverfahren hat sich entgegen aller Unkenrufe bewährt“, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und das Deutsche Aktieninstitut (DAI) haben  in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Einführung einer auf Aktien basierten kapitalgedeckten Altersvorsorge gefordert (DFPA berichtete). Aus Sicht des VdK besteht keine Notwendigkeit, eine solche Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen.

Allerdings sei eine grundlegende Reform bei der privaten Altersvorsorge sinnvoll. Die aktuelle Riesterrente sei gescheitert. Aktuell spare kaum ein Versicherter wie vom Staat erwartet vier Prozent seines Bruttoeinkommens im Rahmen eines Riestervertrages. „Das Rentenniveau muss darum auf mindestens 50 Prozent, idealerweise 53 Prozent, angehoben und der Riesterfaktor abgeschafft werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die bisherigen Riesterverträge die staatlichen Zulagen erhalten, sie brauchen Bestandsschutz“, so Bentele.

Zweckmäßig sei aus Sicht des Sozialverbands VdK ein transparentes, sicheres und kostengünstiges Basisprodukt, das von der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Gewinnerzielungsabsicht verwaltet wird. Ein solches „Vorsorgekonto“ könnte eine Möglichkeit für Versicherte sein, private Altersvorsorge und staatliche Vorsorge miteinander zu kombinieren, so die VdK-Präsidentin. (DFPA/TH1)

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Dem VdK gehören 13 Landesverbände an.

www.vdk.de

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