Aves One kündigt vorzeitig Inhaberschuldverschreibungen
Der Bestandshalter langlebiger Rail-Assets Aves One macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigt drei Inhaberschuldverschreibungen vorzeitig zum 28. Februar 2022.
Aves One kündigt die am 1. Juni 2020 begebene 5,25 Prozent-Anleihe „Aves One 06/2020 – 05/2025“, die am 24. Juni 2020 begebene 4,25 Prozent-Anleihe „Aves One 06/2020 – 06/2023“ und die am 1. März 2021 begebene 5,25 Prozent-Anleihe „Aves One 03/2021 – 11/2025“.
Durch die Übernahme von 88,33 Prozent der Aktien der Aves One durch die Rhine Rail Investment AG am 24. November 2021 (DFPA berichtete), ist gemäß § 9 Absatz 1 lit. a) der jeweiligen Anleihebedingungen ein Kontrollwechsel eingetreten, der das außerordentliche Kündigungsrecht der Aves One begründet.
Die jeweiligen Kündigungen und der Kündigungstermin werden am 30. Dezember 2021 gemäß § 17 Absatz 1 der jeweiligen Anleihebedingungen unter anderem im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin http://www.avesone.com/anleihe veröffentlicht. (DFPA/JF1)
Die Aves One AG ist ein Bestandshalter im Bereich langlebiger Logistik-Assets mit dem Fokus auf Güterwaggons. Container und Wechselbrücken gehören ebenfalls zum Portfolio. Die Aves One AG mit Sitz in Hamburg ist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.