Gebäudeenergiegesetz kann zur doppelten Investitionsbremse werden
Die Immobilienwirtschaft zeigt sich erfreut über die Aussicht, dass der Deutsche Bundestag am morgigen Freitag mit dem Beschluss über das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) ein Stück Klarheit auf einem zentralen Feld des Klimaschutzes schaffen will.
Zugleich sieht der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in dem Entwurf noch „echte Knackpunkte“, die am Ende „die angestrebten Klima-Effekte abschwächen und Investitionen verhindern“ könnten. „Morgen geht eine lange, anstrengende Hängepartie zu Ende, die große Unsicherheit in die Immobilienunternehmen getragen hat“, sagt ZIA-Vizepräsident Rolf Buch. Mit technologieoffenen Regelungen, realistischen Übergangsfristen bei Heizungshavarien und einer engen Kopplung an die kommunale Wärmeplanung habe sich die Bundesregierung in den zurückliegenden Monaten zwar in die richtige Richtung bewegt. Zugleich allerdings warnt Buch vor Schwachstellen des Gesetzes: „Ein Mix aus zu knapp bemessener Förderung und einer ungleichen Behandlung von Vermietern kann sich am Ende als doppelte Investitionsbremse erweisen.“
Wichtiger Kritikpunkt des ZIA: Nach den Plänen der Ampel-Fraktionen soll der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus in Form einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 20 Prozent nur Selbstnutzern von Immobilien zugutekommen. Vermieter würden also pauschal ausgeschlossen. „Die geplante Förderung würde jedoch direkt den Mietern zugutekommen und sie somit vor finanzieller Überlastung schützen. Die Einschränkung verkennt darüber hinaus, wer in Deutschland die meisten bezahlbaren Wohnungen bereitstellt“, analysiert Buch. „Die Immobilienwirtschaft spielt die Schlüsselrolle, wenn es darum geht, im großen Stil ältere, fossil betriebene Heizungen schnellstmöglich auszutauschen. Die wichtigsten Akteure von diesem Bonus auszuschließen, ist nicht angemessen.“
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist die vorgeschlagene Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach dem Heizungswechsel mit 50 Cent pro Quadratmeter deutlich zu knapp bemessen. „Wohnungsunternehmen sind auf eine realistisch bemessene Modernisierungsumlage angewiesen“, so Buch. „Mit 50 Cent mehr ist Wirtschaftlichkeit von Heizungsmodernisierungen kaum zu schaffen.“
Der ZIA fordert daher, dass der Klima-Geschwindigkeitsbonus auch Vermietern offenstehen muss. Es bräuchte eine Erhöhung der Kappungsgrenze für Heizungsmodernisierungen auf mindestens einen Euro pro Quadratmeter. Wird der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, sollte die neue Heizungs-Komponente nicht auf die Berechnung der Gesamtkappungsgrenze von drei Euro (in Ausnahmefällen zwei Euro) pro Quadratmeter angerechnet, sondern dazu addiert werden. (DFPA/ljh1)
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA 33 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen.