Gläubiger der Publity-Anleihe sollen Änderung der Anleihebedingungen zustimmen
Mit Corporate News vom 28. Januar 2019 hat der Asset Manager Publity bekannt gemacht, Optionen zur Aufnahme einer Finanzierung an den Fremdkapitalmärkten (Debt Capital Market) für die mögliche Begebung einer neuen Anleihe zu prüfen. Diese Prüfungen dauern noch an.
Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Finanzierung ist aber jedenfalls, dass eine in den Anleihebedingungen der Publity Wandelanleihe „2015/2020“ enthaltene Negativverpflichtung, wonach die Publity keine derartigen Finanzverbindlichkeiten in einem Betrag von mehr als fünf Millionen Euro eingehen darf, aufgehoben wird.
Vor diesem Hintergrund hat Publity am 18. Februar 2019 zu einer Abstimmung der Anleihegläubiger der Wandelanleihe „2015/2020“ aufgefordert, um die Anleihebedingungen entsprechend zu ändern. Den Anleihegläubigern soll im Gegenzug das Recht eingeräumt werden, von der Emittentin eine vorzeitige Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sollte die Emittentin eine neue Finanzverbindlichkeit von mehr als fünf Millionen Euro eingehen.
Quelle: Pressemitteilung Publity
Die 1999 gegründete Publity Finanzgruppe ist ein auf die Initiierung, den Vertrieb und das Management von Kapitalanlagen spezialisierter Finanzinvestor mit Sitz in Leipzig. Das Produktportfolio umfasst sachwertgestützte Finanzanlagen, AIFM-konforme Geschlossene Immobilienfonds, Verbriefungen nach Luxemburger Verbriefungsgesetz und Sachwertpolicen für Lebensversicherungen. Anlageobjekte sind deutsche Immobilien aus Bankenverwertung und Non Performing Loans (NPL) deutscher Banken. (JF1)