KanAm Grund Group setzt Nachhaltigkeitsstrategie konsequent um
Um der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) nachzukommen, hat der Asset und Investment Manager KanAm Grund Group den Immobilien-Publikumsfonds „Leading Cities Invest“ auf Artikel 8 SFDR umgestellt.
Vorangegangen war die im Jahr 2018 gestartete Initiative „Leading Cities Invest goes green“, mit der in den vergangenen Jahren die dazu erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen sowohl auf Ebene der KanAm Grund Group als auch des Fonds geschaffen wurden.
Hans-Joachim Kleinert, Founding Partner der KanAm Grund Group: „Wir beobachten die diversen Bemühungen der Finanzbranche, den gewünschten neuen EU-Nachhaltigkeitsstandards gerecht zu werden, von Anfang an. Nach intensiver Auseinandersetzung damit, was dies auf Unternehmens- und Fondsebene im Detail bedeutet, haben wir uns dazu entschieden, den ,Leading Cities Invest´ auf Artikel 8 SFDR umzustellen. Im Vordergrund steht dabei für uns, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu unterstützen und unseren Anlegern und Vertriebspartnern transparente und verständliche Informationen zu den ESG-Kriterien des ,Leading Cities Invest´ zur Verfügung zu stellen.“
Im „Leading Cities Invest“ sind derzeit 19 Immobilien im Wert von rund 785 Millionen Euro zertifiziert oder befinden sich in einem Zertifizierungsverfahren. Dies entspricht einer Zertifizierungsquote von über 66 Prozent bezogen auf das gesamte Immobilienvermögen des Fonds. (DFPA/TH1)
Die KanAm Grund-Gruppe, im Oktober 2000 gegründet, besteht aus der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft (offene Immobilienfonds), KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft (Immobilien-Spezialfonds) und der KanAm Grund REAM (internationales Investment & Asset Management Advisory).