Sanierungsgespräche vor dem Aus - Corestate prüft Insolvenzantragspflicht
Unlängst informierte der Investmentmanager Corestate über schwache Geschäftszahlen im bisherigen Jahresverlauf und darüber, dass sich das Unternehmen in Gesprächen mit Gläubigern der beiden fälligen Anleihen befindet, um eine tragfähige alternative Refinanzierungslösung zu sondieren (DFPA berichtete). Nun teilt Corestate in einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit, dass der Corestate-Vorstand den Erfolg der Sanierungsgespräche nicht mehr für überwiegend wahrscheinlich hält.
Wie Corestate mitteilt, ist der Vorstand aufgrund der am 18. November 2022 erhaltenen Informationen über den Stand der Gespräche zwischen Vertretern maßgeblicher Anleihegläubiger und Eigenkapitalinvestoren zu dem Ergebnis gekommen, dass die zwischenzeitlich geführten Sanierungsverhandlungen mit maßgeblichen Anleihegläubigern aus Sicht des Vorstands nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sind. Am 28. November 2022 wird somit voraussichtlich die Wandelschuldverschreibung zur Rückzahlung fällig. Der Vorstand wird aufgrund dieser Sachlage eine Insolvenzantragspflicht der Corestate Capital Holding prüfen. Ein solcher Insolvenzantrag würde innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gestellt werden. (DFPA/JF1)
Corestate Capital Holding S.A. (Corestate) ist ein Investmentmanager und Co-Investor mit einem verwalteten Vermögen von rund 16 Milliarden Euro. Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und ist europaweit in elf Ländern mit Niederlassungen in Frankfurt, Wien, Zürich, Paris, Madrid und London tätig.