Sky Way Capital Inc. darf Vermögensanlage nicht anbieten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 14. Mai 2019 der Sky Way Capital Inc. in Deutschland das öffentliche Angebot der Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Investment), untersagt.
Die Untersagung erfolgt, weil die Sky Way Capital Inc. keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erforderlichen Angaben enthält.
Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)