Wohnimmobilienfonds von Wertgrund wird Artikel-8-Plus-Fonds
Der „Wertgrund WohnSelect D“ erhält als einer der ersten offenen inländischen Publikums-AIF die Genehmigung, ab dem 1. Juni 2022 als Artikel-8-Produkt im Sinne der EU-Offenlegungs-Verordnung auch an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der ab dem 2. August 2022 geltenden MiFID-Vorgaben vertrieben werden zu dürfen.
Konkret bedeutet dies, dass ein bestimmter Anteil des Fondsportfolios die Vorgaben für nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 (17) SFDR erfüllt. Dieser Anteil wird somit den besonders hohen Anforderungen an ein „Impact“-Produkt gerecht.
„Die gründliche Vorbereitung des ESG-Upgrades in den letzten 24 Monaten, insbesondere mithilfe einer umfassenden Analyse unseres Bestandsportfolios des Wertgrund WohnSelect D hat sich gelohnt. Der Wertgrund WohnSelect D berücksichtigt nicht nur ökologische sowie soziale Merkmale nach Artikel 8 SFDR, er darf ab dem 02. August 2022 auch an Kunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der überarbeiteten Richtlinie MiFID II vertrieben werden, man spricht bei einer derartigen Konstellation von einem sogenannten ,Artikel 8 PLUS-Produkt´. Damit haben wir auch die wesentlichen Voraussetzungen für unseren im zweiten Halbjahr geplanten CashCALL geschaffen“, sagt Marcus Kemmner, Geschäftsführer der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft. (DFPA/TH1)
Die Wertgrund Immobilien AG ist ein Investment- und Managementunternehmen für Bestandswohnimmobilien in Deutschland. Das Unternehmen ist seit 1992 am Markt und betreut mit circa 100 Mitarbeitern einen offenen Wohnimmobilienpublikums-AIF sowie sechs Immobilienspezial-AIF mit einem Immobilienvermögen in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro.