DIA: Die Baustellen der Betriebsrente

Der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) gehen die Maßnahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht weit genug. Ein Kommentar von Klaus Morgenstern, Research Experte bei der Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA).  

Mit großer Wahrscheinlichkeit kommen einige Verbesserungen für das Sozialpartnermodell. Dessen schleppende Einführung sorgt allenthalben für Missmut. Daher will der Gesetzgeber einige Justierungen vornehmen. Angedacht ist eine Öffnung für außertarifliche Mitarbeiter sowie für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letzteres wäre möglich, sofern ein Tarifvertrag einschlägig ist für das Unternehmen. Das ist dann der Fall, wenn es einen Tarifvertrag gibt, dem das Unternehmen unterliegen würde, sofern es tarifgebunden wäre. Allerdings müssen die Träger des jeweiligen Sozialpartnermodells auch bereit sein, nichttarifgebundene Arbeitgeber aufzunehmen. Mit dieser Neuerung könnten auch Beschäftigte in den freien Berufen, zum Beispiel Angestellte in Arztpraxen, in das Sozialpartnermodell einbezogen werden. Einige Verbände der freien Berufe hatten schon vor geraumer Zeit Interesse an solch einer Regelung für die Betriebsrente ihrer Mitglieder signalisiert.

Die Erwartung, ob es auch für Opting-out-Modelle Marscherleichtungen geben wird, versieht die aba in ihrer Bestandsaufnahme mit einem dicken Fragezeichen. Die aba hat neben den anstehenden Rechtsanpassungen auch all jene Baustellen aufgelistet, die dem Vernehmen nach nicht mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II verschwinden werden. Dazu gehört eine leichtere Anpassung bestehender Versorgungszusagen. Viele Unternehmen haben der Finanzierbarkeit wegen ältere Versorgungswerke geschlossen. Neue Mitarbeiter werden nicht mehr aufgenommen. Eine Anpassung bestehender Zusagen ließe einen Kompromiss zu: Reduzierung des sogenannten Future Service (künftig verdienbare Ansprüche) bei den bisherigen Mitarbeitern und dafür eine derart reduzierte Zusage auch für die neuen.

Keine Hoffnung macht sich die Arbeitsgemeinschaft ebenso beim Mindestgarantieniveau der Beitragszusage mit Mindestleistung und bei der nötigen Klarstellung zur Mindestleistung von beitragsorientierten Leistungszusagen. Bei beiden Zusageformen für die Betriebsrente führen Restriktionen und Rechtsunsicherheit dazu, dass diese Zusagen immer seltener angeboten werden. Die Liste der unerfüllten Wünsche lässt sich noch um einige Positionen erweitern. Die ministerialen Ablehnungsgründe sind entweder nicht gewollte Steuer- oder Beitragsausfälle und mangelnde Akzeptanz in den Reihen der Sozialpartner. So hat das Bundesarbeitsministerium schon früh erklärt, dass man kein Reformvorhaben anpacken werde, bei dem nicht beide Sozialpartner von vornherein einverstanden sind. (DFPA/abg)

Den vollständigen Kommentar finden Sie hier.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) mit Sitz in Frankfurt am Main hat das Ziel, Wissen und Kompetenz der Deutschen auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge zu fördern. Gesellschafter des DIA sind die Deutsche Bank AG, DWS Group, BHW Bausparkasse und die Zurich Gruppe Deutschland.

www.dia-vorsorge.de

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