Grenke AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an
Die Grenke AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) ist. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet.
Zudem hat die Grenke AG der Aufsicht laufend über den Stand der Mängelbereinigung zu berichten. Der Bescheid ist am 20. Februar 2024 ergangen und inzwischen bestandskräftig. Die Grenke AG mit Sitz in Baden-Baden ist Finanzdienstleister, der sich auf das Leasing, Factoring und Banking für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat.
Eine Sonderprüfung, die aufgrund von Fragestellungen aus dem laufenden Aufsichtsbetrieb heraus im Wesentlichen im dritten Quartal 2023 durchgeführt wurde, hatte ergeben, dass die Grenke AG die Vorgaben des KWG in Teilbereichen nicht vollumfänglich erfüllte. Betroffen waren die gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, das Risikoklassifizierungsverfahren, die Messung der Adressenausfallrisiken sowie Prozesse zur Kreditgewährung und -bearbeitungskontrolle.
Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Institute und Gruppen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt Paragraf 25a Absatz 1 KWG. Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Das heißt unter anderem: Institute und Gruppen müssen über eine angemessene gruppenweite Risikosteuerung verfügen. (DFPA/ljh)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.