Offenlegungsverordnung kann einfacher und wirksamer werden
Die Offenlegungsverordnung schafft Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit, hilft in der Praxis Anlegerinnen und Anlegern aber oft nicht bei ihren Investitionsentscheidungen. Der anstehende Review ist eine gute Gelegenheit, das zu ändern, meint Rupert Schaefer, Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Transparenz schaffen in puncto Nachhaltigkeitswirkungen – und damit Anlegerinnen und Anleger in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen gemäß ihren Präferenzen zu treffen: Das ist der Kerngedanke der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088). Seit ihrem Inkrafttreten hat die Verordnung für mehr Transparenz gesorgt. Anbieter müssen nun offenlegen, was Nachhaltigkeit bei einem bestimmten Produkt genau bedeutet. In der Praxis hat sich jedoch auch gezeigt: Die Offenlegungen sind für Anlegerinnen und Anleger oftmals nicht ausreichend aussagekräftig. Der anstehende Review der Offenlegungsverordnung bietet eine gute Möglichkeit, die ersten Schritte in diese Richtung zu gehen. Dafür liegen bereits konkrete Vorschläge auf dem Tisch.
Nachhaltige Investitionen präziser definieren
Erstens brauchen wir eine präzisere Definition, was ein nachhaltiges Investment im Sinne der Offenlegungsverordnung ist. Und diese Definition sollte mit denen anderer Regelwerke übereinstimmen oder auf diese verweisen. Nehmen wir ökologische Nachhaltigkeit als Beispiel. In der Offenlegungsverordnung sollte diesbezüglich zunächst auf die Definition in der Taxonomie-Verordnung verwiesen werden.
Informationen auf das Wesentliche fokussieren
Zweitens sollten sich die offenzulegenden Informationen auf wenige, aber dafür wesentliche und aussagekräftige Daten beschränken. Das Principle-Adverse-Impacts (PAI)-Statement ist ein gutes Beispiel. Darin müssen Finanzmarktteilnehmende mit mehr als 500 Mitarbeitenden angeben, wie sie die nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Das ist grundsätzlich richtig. Aber müssen es wirklich bis zu 18 Pflicht- plus zwei freiwillige Kennzahlen sein – davon alleine sechs rund um das Thema Treibhausgasemissionen? Hier wäre weniger mehr. Sechs gesetzlich verpflichtende Kennzahlen, die die wichtigsten Aspekte von Nachhaltigkeit adressieren, würden genügen.
Leicht verständliche, echte Produktkategorien etablieren
Drittens brauchen wir in der Offenlegungsverordnung klare Produktkategorien. Damit Kundinnen und Kunden besser verstehen können, welches Ziel Finanzprodukte verfolgen. Zurzeit beobachten wir, dass manche Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungsverordnung als echte Kategorien missverstehen. Diese Artikel definieren jedoch Offenlegungspflichten, ohne eine Mindestambition bezüglich der Nachhaltigkeitswirkungen zu verankern. Leicht verständliche Produktkategorien für typische Nachhaltigkeits-Anlagestrategien könnten hier Abhilfe schaffen.
Fundierte Entscheidungen ermöglichen
Präzisere Definitionen, ein Fokus auf die wirklich wesentlichen Daten und leicht verständliche Produktkategorien, all das würde die Verständlichkeit und Handhabbarkeit der Offenlegungsverordnung deutlich verbessern. Und damit würde sie auch ihrem Kerngedanken noch besser gerecht werden: Anlegerinnen und Anleger in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen nach ihren eigenen ESG-Präferenzen zu treffen.
Immer wichtig: Anlegerinnen und Anleger sollten die Nachhaltigkeitswirkung und die Chancen und Risiken eines Produkts gedanklich voneinander trennen und einzeln beurteilen. Zwischen den beiden Aspekten gibt es keinen eindeutigen Zusammenhang. Es kommt immer auf das spezifische Produkt und seine konkrete Anlagestrategie an. (DFPA/abg)
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.