Altersvorsorge: Klug handeln bei Finanzengpässen

Haushaltslöcher sollten bei finanziellen Engpässen oder Arbeitslosigkeit nicht mit der privaten Altersvorsorge gestopft werden. Denn die Auflösung von Verträgen führt fast immer zu Verlusten. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management hin. Viel klüger könne es sein, einen Vertrag zeitweise ruhen zu lassen.

Wer etwa einen Riester-Vertrag kündigt und sich vorzeitig auszahlen lässt, muss die gesamte bisher erhaltene Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen zurückerstatten. Dabei lasse sich gerade das Riestern während einer Arbeitslosigkeit gut anpassen: Sparraten lassen sich reduzieren oder sogar ganz aussetzen.

Darüber müssen die Sparer ihren Anbieter lediglich informieren. Das angesparte Vermögen und die bislang erhaltenen staatlichen Zulagen bleiben in beiden Fällen erhalten. Bei einer Reduzierung der Sparrate werden die künftigen Zulagen lediglich anteilig gekürzt.

Auch während der Elternzeit sollten Eltern das Sparen für die Altersvorsorge nicht einstellen, auch wenn zunächst in vielen Fällen erst einmal ein Einkommen wegfällt. Denn eine Sonderregelung ermöglicht es, ab dem zweiten Jahr der Elternzeit wenig einzuzahlen und dennoch die volle Förderung zu kassieren. In der bis zu dreijährigen Elternzeit muss derjenige Elternteil, der seinen Job zeitweise an den Nagel hängt, im ersten Jahr noch den Mindesteigenbeitrag einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Wie auch sonst beim Riester-Vertrag orientiert sich dieser im ersten Jahr der Elternzeit am Vorjahreseinkommen. Das bedeutet: Auch wenn im ersten Jahr der Elternzeit keine Einkünfte vorliegen, müssen Riester-Sparer vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Bei Gutverdienern können das bis zu 2.100 Euro sein.

Ab dem zweiten Jahr muss aber nur noch der sogenannte Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eingezahlt werden. Und im ersten Jahr nach der Elternzeit genügt auch bei wieder aufgenommener beruflicher Tätigkeit die Zahlung des Sockelbetrags, um weiter in den Genuss der Zulagen zu kommen.

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 88 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit über 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (mb1)

www.bvi.de

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