BdV beklagt "legalen Rentenbetrug der Lebensversicherer"
Der Bund der Versicherten (BdV) stellt erstmalig einen einfachen Rechner zur Verfügung, mit dem ermittelt werden kann, welche individuelle fernere Lebenserwartung nach Statistischem Bundesamt zu erwarten ist und wie im Vergleich dazu die Lebensversicherer kalkulieren. „Versicherer, die mit üppigen Sicherheitszuschlägen zur Lebenserwartung kalkulieren, unterstellen einen knapp doppelt so langen Rentenbezug wie er realistisch eigentlich zu erwarten ist. Die Rente fällt dann nur noch halb so hoch aus und die Versicherer zahlen nur die Hälfte“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Verbraucher*innen können jedoch nicht erkennen, welche Lebenserwartung ihnen von der Versicherungsgesellschaft unterstellt wird. „Das ist eine unfaire Wette auf das eigene Leben, denn die Versicherer spielen mit gezinkten Karten“, kritisiert Kleinlein.
Die Versicherungsunternehmen bedienen sich bei der Kalkulation der Renten sogenannter Sterbetafeln. Die aktuell gängige Sterbetafel DAV04R haben die Mathematiker der Versicherungsunternehmen selbst entwickelt und sie ist Grundlage für die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Die Versicherer dürfen jedoch auch noch weitere Zuschläge hinzurechnen. So ergibt sich zum Beispiel für eine heute 30-jährige Person eine angenommene Lebenserwartung von knapp 99 Jahren, mit Zuschlag mehr als 106. Wer heute 30 ist, hat aber nach Statistischem Bundesamt tatsächlich nur eine Lebenserwartung von 90,2 als Frau beziehungsweise 86,5 Jahren als Mann.
Versicherer sind aufsichtsrechtlich gehalten, stets besonders vorsichtig zu kalkulieren. Dies wird auch deutlich, wenn man die unterstellte Sterblichkeit bei Risikolebensversicherungen betrachtet. Dort rechnen die Versicherer mit der Sterbetafel DAV08T und unterstellen so den heute 30-jährigen nun nur eine Lebenserwartung von 77,1 Jahren. Für die gleiche Person wird so je nach Tarif eine Lebenserwartung zwischen gut 77 Jahren und 106 Jahren kalkuliert.
„Die Versicherer pervertieren das Vorsichtsprinzip, indem sie mit viel zu hohen Lebenserwartungen bei Rententarifen rechnen“, so Kleinlein. Mit dem Blick darauf, dass dies aufsichtsrechtlich aber gebilligt ist, geht die Kritik auch in Richtung Gesetzgeber: „Dieser Rentenbetrug ist legal, hier ist der neugewählte Deutsche Bundestag und eine neue Regierung gefordert, gegenzusteuern.“ (DFPA/TH1)
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.