BdV: Neue RfB-Verordnung verhilft zu mehr Verbrauchergerechtigkeit
Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt die vom Bundestag beschlossene Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Die Versicherer sollen - entgegen der ursprünglichen Planung - weniger Möglichkeiten bekommen, auf Gelder zuzugreifen, die eigentlich den Kunden gehören. „Die Maximalgröße für den kollektiven Teil der RfB wird von 80 Prozent der Eigenmittel auf 60 Prozent gesenkt. Wir sehen hiermit unsere jahrelange Arbeit bestätigt“, so BdV-Vorstand Axel Kleinlein.
Durch die Bildung der kollektiven RfB wäre es den Versicherungsunternehmen nach bisherigen Plänen möglich gewesen, bis zu 80 Prozent der erwirtschafteten Überschüsse den Kunden vorzuenthalten – und dies für einen unbestimmten Zeitraum. Dadurch hätten sich erhebliche Summen an Rücklagen aus Kundengeldern gebildet, die denjenigen Kunden vorenthalten werden, die ihren Vertrag kündigen.
„Dass diese unangemessene Entwicklung nun eingeschränkt wird, war dringend an der Zeit“, so Kleinlein. Der BdV hat auch aus der Wissenschaft tatkräftige Unterstützung bekommen. So hat sich etwa auch Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Europäisches Wirtschaftsrecht der Europa-Universität Viadrina, schon in einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages gegen die Pläne gewandt.
Allerdings gibt es durch die Verordnung nicht mehr Geld für die Versicherten. Vielmehr haben sie lediglich mehr Chancen, das ihnen sowieso gehörende Geld schneller zu erhalten. Kleinlein: „Lebensversicherungen bleiben eine Blackbox. Auch die neuen Regelungen ändern nichts daran. Der Deal zwischen Versicherer und Kunden, der in einem fairen Ausgleich der Überschüsse besteht, ist auch weiterhin nicht nachprüfbar.“
Seit 2013 setzt sich der BdV gegen die Entwicklungen bei den kollektiven RfB zur Wehr. 2013 und 2014 wurde er vom Bundesministerium der Finanzen um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Der Verband freut sich, dass das Bundesfinanzministerium seinen Empfehlungen in einigen Punkten gefolgt ist und somit die Belange der Versicherten Gehör beim Gesetzgeber finden.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Bei dem Bund der Versicherten e.V. (BdV) handelt es sich um eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 53.000 Mitglieder. (JF1)