BdV sieht Verbesserungsmöglichkeiten im Referentenentwurf
Lebensversicherer haben im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase zunehmend Probleme. Um zu gewährleisten, dass sie die Garantieversprechen der Altverträge auch weiterhin einhalten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Anfang des Jahres einen Referentenentwurf veröffentlicht. Dieser soll für externe Kapitalgeber Anreize schaffen, sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve zu beteiligen. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt den Entwurf grundsätzlich, sieht aber gleichwohl noch grundlegende Defizite in einigen Punkten. „Diese Verordnungsänderung unterstreicht den Ernst der Lage. Die Lebensversicherer brauchen erneut Unterstützung, um überleben zu können“, erläutert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Die Lebensversicherungsunternehmen hätten die Risiken einer anhaltenden Niedrigzinsphase bewusst ignoriert, sodass garantierte Leistungen zukünftig gefährdet sind. „Jetzt bleiben nur noch externe Finanzspritzen als letzte Rettung für die dahinsiechenden Lebensversicherer. Daher begrüßen wir eine Verordnungsänderung, die diese Spritzen ermöglicht“, sagt der Versicherungsexperte Kleinlein. Die Aufsichtsbehörde sei dann jedoch umso mehr gefordert, das Zusammenwirken von Überschusskürzung, Zinszusatzreserve und Geldspritzen im Blick zu behalten.
In dem vorliegenden Entwurf werde jedoch nicht herausgestellt, dass die Grundprobleme von den Versicherern hausgemacht seien. „Ursache für die desolate Lage der Branche sind Fehlkalkulationen der Versicherer, die nun durch die niedrigen Zinsen offenbar werden“, so Kleinlein. Dennoch werde im Entwurf des BMF nur davon gesprochen, dass die Neuregelung dem „Schutz der Versicherten“ diene. Jedoch sei das Ziel des Entwurfs vielmehr der Schutz der Lebensversicherungsunternehmen vor einer Insolvenz. Der BdV wünsche eine Klarstellung.
Darüber hinaus fordert der BdV die exakte Offenlegung dieser externen Finanzierungen. „Die Versicherten sollten wissen, wann das Unternehmen nur noch mit externen Finanzspritzen am Leben bleiben kann. Deshalb brauchen wir hier zusätzliche Transparenz“, fordert Kleinlein.
Wie die zuletzt im Herbst 2019 von BdV und Zielke Research Consult vorgelegte Solvenzanalyse gezeigt hat, weise mittlerweile ein Viertel der Lebensversicherungsunternehmen nur durch Übergangsmaßnahmen genügend Solvenz auf und fahre strukturell Verluste ein. „Wir hoffen, dass diese geplante Verordnungsänderung nicht nur zum Hinauszögern von wirtschaftlichen Schieflagen führt“, sagt Kleinlein. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.