Berufsunfähigkeit: Die Bayerische bringt neue Tarifgeneration auf den Markt
Die Versicherungsgruppe die Bayerische überarbeitet zum 28. September 2020 ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die neue Tarifgeneration sei noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt. Sie zeichne sich insbesondere durch ihre hohe Flexibilität und die im Marktvergleich außergewöhnlichen Leistungen aus.
„Die BU ist nicht nur unser Kernprodukt, sondern auch eine Herzensangelegenheit. Eine unserer wertvollsten Ressourcen ist die eigene Arbeitskraft. Daher sollte eine BU elementarer Bestandteil der individuellen Absicherung sein“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Dass wir mit unserer BU bereits zu den Besten am Markt gehören, heißt nicht, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Im Sinne unserer Kunden streben wir immer danach, uns und unsere Produkte weiter zu verbessern. Dabei haben wir unser Ohr stets am Markt und arbeiten mit qualifizierten Beraterinnen und Beratern aus unserem eigenen Haus, aber auch mit ausgewiesenen Experten aus der Gruppe der Versicherungsmakler zusammen.“
Die Bayerische hat die Möglichkeiten der Nachversicherung ausgeweitet. Diese kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und BMI werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag.
Mit der neuen Teilzeitklausel stellt die Bayerische Teilzeittätige, Vollzeittätigen gleich, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt mit einbezogen wird.
Künftig wird es für viele Kunden auch günstiger, da die Bayerische eine Vielzahl von Berufen neu einordnet. So werden unter anderen viele Ingenieure und Ärzte, aber auch verschiedene Mechaniker und Verwaltungsberufe, besser eingestuft.
Gerade im Leistungsfall ist eine schnelle Bearbeitungszeit sehr wichtig. Die Bayerische entscheidet daher innerhalb von zehn Arbeitstagen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Bei einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen geschieht dies sogar innerhalb von fünf Arbeitstagen. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung Versicherungsgruppe die Bayerische
Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG.