Debeka mit neuer Riester-Rente
Die Debeka Lebensversicherung hat eine neue Riester-Rente eingeführt. Mit ihr sollen Versicherte laut Unternehmen stärker vom Kapitalmarkt profitieren und trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Der Vorteil des staatlich geförderten Altersvorsorgemodells liege dabei grundsätzlich auf dem Erhalt der eingezahlten Beiträge und der Zulagen. So müsse der Sparer keine Verluste seiner Beiträge befürchten. Dazu komme, dass die private Rentenversicherung als einziges Produkt eine lebenslange Rentenzahlung vorsieht – so auch die Riester-Rente.
„Die neue Riester-Rente bietet die Möglichkeit, auch die durch das Niedrigzinsumfeld immer größer werdenden Löcher in der Altersvorsorge zu stopfen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist es umso wichtiger, nicht weniger, sondern mehr zu sparen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit der staatlichen Förderung der Riester-Rente wird das deutlich einfacher“, sagt Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung.
Bei dem staatlich geförderten Produkt zur Altersvorsorge habe der Versicherte die Möglichkeit, einen Teil seines Einkommens in die Riester-Rente einzuzahlen, um so eine Zulage vom Staat zu bekommen. Die Beiträge und Zulagen werden mit 0,9 Prozent verzinst. Alle darüber hinaus entstehenden Überschüsse fließen in einen Debeka-internen Fonds, den „Debeka Global Shares“. Die Riester-Rente der Debeka beinhalte auch ein Ablaufmanagement. Dieses bietet den Sparern eine erhöhte Sicherheit vor Kursschwankungen bereits drei Jahre vor Rentenbeginn. Denn ab diesem Zeitpunkt könnten die Sparanlagen in einen risikoärmeren Fonds umgeschichtet werden.
Die sogenannte Grundzulage, die jedem Sparer zusteht, der vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlt, beläuft sich auf 154 Euro. Für kindergeldberechtigte Kinder erhalten Sparer zusätzlich je nach Geburtsjahr eine Zulage in Höhe von 185 Euro oder 300 Euro (vor oder nach 2008 geborene Kinder). Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Sonderzulage in Höhe von 200 Euro.
Die Debeka-Riester-Rente sei aus Verbrauchersicht sehr flexibel. Die Versicherten hätten die Möglichkeit, Teilauszahlungen in Anspruch zu nehmen und Sonderzahlungen bis zum Höchstbeitrag vorzunehmen. Auch die Rentenzahlung könne flexibel – zwischen dem 62. Lebensjahr und dem Eintritt in die gesetzliche Rente – abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung Debeka
Die Debeka-Versicherungsgruppe wurde im Jahre 1905 gegründet und ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. (mb1)