Deutsche Aktuarvereinigung: Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent empfohlen
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von Solvency II zum 1. Januar 2016 empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) trotz weiter gesunkener Zinsen für europäische Staatsanleihen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für das Jahr 2016 bei 1,25 Prozent zu belassen. Über die endgültige Höhe des Rechnungszinses entscheidet das Bundesfinanzministerium. Weitere Informationen finden Sie auf der DAV-Sonderseite zum Höchstrechungszins.
Quelle: Mitteilung des DAV
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) ist die berufsständische Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker mit derzeit rund 4.300 Mitgliedern. Ferner stehen derzeit rund 1.800 meist jüngere Finanz- und Versicherungsmathematiker nach entsprechendem Hochschulstudium und mindestens dreijähriger Berufspraxis im geregelten Ausbildungsgang zum Aktuar. (mv1)