DEVK führt Grundfähigkeitsversicherung ein
Seit Juli 2018 bietet die Versicherungsgruppe DEVK mit der Grundfähigkeitsversicherung eine günstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine zuvor vereinbarte Rente, wenn mindestens eine elementare Fähigkeit verloren geht. Wer zum Beispiel durch eine Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr gehen, sehen oder hören kann, kann damit seine Einkommensverluste ausgleichen. Das gilt auch für weitere Grundfähigkeiten wie Sitzen und Stehen, Treppensteigen und Sprechen. Der Baustein „Grundfähigkeiten Plus“ umfasst darüber hinaus geistige Fähigkeiten, Orientierung, Gleichgewichtssinn, eigenverantwortliches Handeln und Autofahren. Über eine Zusatzversicherung für schwere Krankheiten bietet die DEVK außerdem die Möglichkeit, auch die Risiken Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall mit einer Einmalzahlung abzusichern.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist laut DEVK besonders für Berufstätige interessant, die körperlich tätig sind. Handwerker, Pflegekräfte und Fitnesstrainer arbeiten mit vollem Körpereinsatz und nutzen dabei ganz selbstverständlich ihre körperlichen Grundfähigkeiten. Für sie sei die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen des höheren Berufsrisikos besonders teuer. So muss ein Dachdecker laut DEVK mehr als 16 Prozent seines monatlichen Nettogehalts ausgeben, um sein Einkommen für den Fall von Berufsunfähigkeit abzusichern. Der weniger gefährdete Steuerberater brauche dagegen nur drei Prozent seines Gehalts zu investieren, um umfassend geschützt zu sein. Die Grundfähigkeitsversicherung ist für alle Berufsgruppen günstiger. Sie kostet den Dachdecker nur 2,4 Prozent seines Nettoeinkommens, den Steuerberater 2,8 Prozent.
Auch für Schüler und Studenten sei die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll. Sie bietet schon in jungen Jahren bezahlbaren Schutz für ein Risiko, das das künftige Einkommen existenziell gefährden kann. Wenn junge Leute dann ins Berufsleben starten, können sie ihre Grundfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Wer eine Gehaltserhöhung bekommt oder heiratet, kann eine höhere Rentenzahlung vereinbaren – ebenfalls ohne weitere Gesundheitsprüfung.
Die DEVK zahlt auch dann Grundfähigkeitsrente, wenn trotz der Beeinträchtigung noch gearbeitet werden kann. Die Leistung ist nicht an einen Verwendungszweck gebunden. Betroffene entscheiden selbst, ob sie ihr Geld zum Beispiel fürs Wohnen ausgeben, um einen Kredit abzuzahlen oder für den Lebensunterhalt.
Quelle: Pressemitteilung DEVK
Die DEVK Versicherungen betreuen mit rund 6.000 Mitarbeitern bundesweit rund vier Millionen Kunden. Seit ihrer Gründung sind die Muttergesellschaften des Konzerns Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. (JF1)