GDV: Besonderheiten versicherungsbasierter Anlageprodukte besser berücksichtigen
Im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie erwägt die EU-Kommission, eine „personalisierte Anlagestrategie“ einzuführen. Diese soll über alle Anlagemöglichkeiten hinweg gelten und schließt versicherungsbasierte Anlageoptionen explizit ein. Die innerhalb der Konsultation skizzierte „personalisierte Anlagestrategie“ soll maschinenlesbar und portabel sein, damit es Kunden erleichtert wird, sowohl Vermittler als auch Produktanbieter zu wechseln. Darauf verweist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die EU-Kommission will auch festgelegen, inwieweit es Finanzvermittlern erlaubt ist, von dieser einmal erstellten „personalisierten Anlagestrategie“ abzuweichen und wann sie aktualisiert werden muss. Diese geplante Portabilität habe einen engen Bezug zu den parallellaufenden Arbeiten der EU-Kommission an einem „Open Finance“-Rechtsrahmen. Diesen will die EU-Kommission bis zum Jahresende 2022 vorlegen.
Der GDV habe sich sehr kritisch zu den Vorschlägen der EU-Kommission geäußert. Versicherungsbasierte Anlageprodukte unterschieden sich grundlegend von anderen Anlageprodukten. Die Vorschläge hätten das Potenzial die Produktauswahl und den Zugang zu qualitativ hochwertiger Beratung einzuschränken. Zudem gäbe es keine Hinweise dafür, dass eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich wäre. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) biete ausreichenden Schutz und habe sich in der Praxis bewährt. Außerdem bemängelt der GDV die sehr knappe, nur vierwöchige, Konsultationsfrist. (DFPA/mb1)
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 487.500 Mitarbeitern, 454 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.