GDV: EIOPA sollte Solvency-II-Review nicht vorgreifen
Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat umfangreiche Änderungen für das Reporting der Versicherungsunternehmen vorgeschlagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt den Vorstoß auch mit Verweis auf die laufende Überprüfung von Solvency II ab.
Insgesamt seien die Vorschläge der EIOPA äußerst umfangreich und an vielen Stellen ohne klaren Bezug zum Aufsichtszweck. Leider wurde, so der GDV, die Überarbeitung der Meldetemplates (sogenannte QRTs) zu Solvency II nicht dazu genutzt, das Berichtswesen zu verschlanken.
Überdies würde eine Änderung der technischen Vorgaben (ITS) zum gegenwärtigen Zeitpunkt der fachlichen Diskussion zum Review 2020 vorgreifen. Damit bestehe die Gefahr, dass Unternehmen ihre IT-Systeme innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums mehrfach an neue Vorgaben anpassen müssten. Um diesen Aufwand zu vermeiden, sollten laut GDV alle Änderungen im Rahmen des Solvency II Review vorgenommen werden.
Parallel zu den Änderungen der ITS und dem Solvency II Review stehen auch Änderungen in anderen Regelwerken wie beispielsweise IFRS 17, IFRS 9 sowie der Taxonomieverordnung an. Ein abgestimmtes Verfahren sei dringend geboten - auch um eine Dopplung der Berichtspflichten, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu vermeiden.
Zudem liefen laut GDV einige Vorschläge der EIOPA auf eine unverhältnismäßige Belastung kleinerer Unternehmen hinaus. Daher lehnt der GDV die pauschale Einführung eines neuen, sehr detaillierten QRT für die Meldung von Cyber-Risiken ebenso ab wie ein QRT zur Ermittlung der Herkunft latenter Steuern. (DFPA/TH1)
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 487.500 Mitarbeitern, 454 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.