GDV: Offenlegung unter der Taxonomieverordnung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zur Roadmap der EU-Kommission zu einem delegierten Rechtsakt unter der Taxonomieverordnung sein Positionspapier abgegeben. Darin legt er seine Erwartungen an den Inhalt des delegierten Rechtsakts dar.
Die Finanzindustrie sieht sich infolge der umfangreichen europäischen Regulierungsvorhaben mit einer Vielzahl von Umsetzungs- und Offenlegungspflichten konfrontiert. Gleichzeitig sei aber festzustellen, dass es in weiten Bereichen an einer ausreichenden und qualitativ hochwertigen Datengrundlage fehlt, um diesen Pflichten nachzukommen.
In dem Positionspapier werde daher insbesondere die Erwartung geäußert, dass weitere Vorgaben so einfach wie möglich gehalten werden. Der Umsetzungsaufwand sollte im Interesse der Unternehmen und anderen Stakeholder möglichst gering gehalten werden. Zudem sollten alle weiteren Offenlegungspflichten aus bekannten und vorhandenen Unternehmensdaten einfach und schlank erfüllt werden können, um das Problem der fehlenden Daten nicht noch weiter zu vergrößern. (DFPA/mb1)
Quelle: Themenbeitrag GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 442 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.