Geeignetheitsprüfung bei Versicherungsanlageprodukten: Universa bietet neuen Assistenten
Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (VAP) ist durch die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) eine Geeignetheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungskonzern Universa hat in diesem Zusammenhang ihren digitalen VAP-Prozess weiterentwickelt.
In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wurde im Angebotsprogramm ein neuer VAP-Assistent zur Geeignetheitsprüfung integriert. Er ermittelt anhand von Kundenangaben zur Risikoneigung und Risikotragfähigkeit sowie zu den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen ein individuelles Risikoprofil. Damit sei eine präzise Einordnung des Anlegertyps für passgenaue Angebote zur Altersvorsorge möglich. Fehlende Kenntnisse und Wissenslücken über Wertpapiergeschäfte und Altersvorsorgeprodukte könnten über den VAP-Assistenten im Beratungsgespräch vermittelt und geschlossen werden. Bei der Angebotsberechnung werden die Daten und Ergebnisse der Geeignetheitsprüfung mit einer Plausibilitätsprüfung hinterlegt und rechtssicher dokumentiert.
Makler können den neuen VAP-Assistenten über das Angebotsprogramm kostenfrei am PC, Notebook, Tablet oder Smartphone nutzen. Für den eigenen Außendienst wurde die Geeignetheitsprüfung im ganzheitlichen Beratungstool integriert und könne zusammen mit dem Antrag elektronisch unterschrieben und eingereicht werden. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung Universa
Die Universa Versicherungen bestehen aus der Universa Lebensversicherung a.G., Universa Krankenversicherung a.G. und der Universa Allgemeine Versicherung AG. Der Sitz befindet sich in Nürnberg.