Jahresbericht 2021 des Versicherungsombudsmanns veröffentlicht
Der Ombudsmann für Versicherungen, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, hat den Jahresbericht 2021 vorgestellt. Die als selbstständiger Verein organisierte Verbraucherschlichtungsstelle behandelt seit über 20 Jahren Beschwerden aus allen Versicherungssparten, ausgenommen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Im Jahr 2021 hätten die Schlichtungsstelle insgesamt 18.344 Beschwerden erreicht, wovon 14.106 zulässig gewesen seien. Gegenüber 2020 bedeute das einen Anstieg der zulässigen Beschwerden von 6,6 Prozent. Die Zunahme liege aufs Ganze gesehen im Rahmen üblicher Schwankungen. Sie gehe auf starke Zuwächse in den Sachversicherungen (Gebäude und Hausrat) sowie in der Lebensversicherung zurück. Diese beruhten vornehmlich auf zwei Sondereffekten. Die übrigen Sparten wiesen Rückgänge der Beschwerdezahlen auf.
Schluckebier führte aus, der Anstieg in der Gebäude- und Hausratversicherung, der sich zugleich auf die Zunahme von Vermittlerbeschwerden ausgewirkt habe, sei auf eine konfliktbehaftete Umdeckungsaktion durch ein großes Vermittlerunternehmen zurückzuführen. Ein als Versicherungsmakler registrierter Vermittler habe einen von ihm verwalteten großen Vertragsbestand von dem bisherigen Versicherer auf andere Versicherer umgedeckt. Da der bisherige Versicherer die durch den Vermittler erfolgte Kündigung der bei ihm bestehenden Altverträge für unwirksam erachte, neue Verträge bei anderen Versicherern aber bereits abgeschlossen und in Lauf gesetzt gewesen seien, hätten sich die Versicherungsnehmer doppelten Beitragsforderungen ausgesetzt gesehen. Insgesamt hätten sich allein im Jahr 2021 bereits über 290 Verbraucher an den Ombudsmann gewandt. Da oftmals mehrere Verträge betroffen seien und sich die Beschwerden sowohl gegen den Vermittler als auch gegen den alten Versicherer richteten, summierten sich die Schlichtungsanträge auf über 800 Beschwerdevorgänge. Damit werde auch die Frage nach dem Risiko von Interessenkonflikten bei einem Modell aufgeworfen, bei dem der Versicherer die Vertragsverwaltung an einen Vermittler auslagere, der Vermittler zugleich aber als Makler gegenüber dem Kunden auftrete und auch von diesem mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet sei.
Der Zuwachs in der Sparte Lebensversicherung beruhe darauf, dass unmittelbar vor Jahresschluss zwei spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien insgesamt mehr als 800 Schlichtungsanträge eingereicht hätten, die ganz überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen beträfen. Dies habe erkennbar auch dazu gedient, die Hemmung der Verjährung durch einen Schlichtungsantrag zu bewirken und sich dabei die niedrigschwelligen formalen Anforderungen an einen solchen Antrag im Verbraucherschlichtungsverfahren zunutze zu machen. In der Lebens- und in der Rechtsschutzversicherung habe sich eine bereits in den Vorjahren festzustellende Entwicklung fortgesetzt, die vom Einfluss einer sich fortentwickelnden Rechtsprechung des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte zu den Fällen des Widerrufs von Lebensversicherungs- und Verbraucherkreditverträgen wegen fehlerhafter Belehrungen oder Pflichtinformationen gekennzeichnet gewesen sei. (DFPA/mb1)
Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).