Lebensversicherung: Garantiezins auf 0,25 Prozent gesenkt
Das Bundesfinanzministerium hat den Garantiezins (Höchstrechnungszins) in der Lebensversicherung von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent abgesenkt. Die entsprechende Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2021 wurde am 27. April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit dürfen Lebensversicherer ab dem 1. Januar 2022 keine Zinsgarantien von mehr als 0,25 Prozent für das Neugeschäft geben. (DFPA/JF1)
Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I Nr.19 vom 27.04.2021