Lebensversicherungen: Neue Website informiert über steuerliche Fragen beim Widerruf
Die Unternehmensberatung Bacon Pension Trust aus Berlin hat die Website Steuern-lebensversicherung.de ins Leben gerufen. Sie richtet sich an Versicherungsnehmer und Finanzdienstleister.
Geboten werden Informationen darüber, welche steuerlichen Indikatoren sich auf die Rückabwicklung auswirken. „Wir adressieren mit der neuen Website Versicherungsnehmer als auch Finanzdienstleister, damit diese einfach und sicher erkennen können, welche Auswirkungen Widerruf und Rückabwicklung steuerlich haben können. Das hilft bei der Bewertung des Sachverhalts“, sagt der Volljurist und Steuerexperte Kurt J. Wittmayer, Berater von Bacon Pension Trust. „Unser Ziel ist es, dass Verbraucher und Finanzdienstleister letztlich besser verstehen, wie sich eine Rückabwicklung ganzheitlich auswirkt. Dabei spielt das Steuerrecht eben eine entscheidende Rolle.“
Wittmayer und sein Kollege Mario Fuchs, der ebenfalls dem Führungsteam der Bacon Group angehört, haben einschlägige steuerliche Fragen gesammelt, die im Zusammenhang mit dem Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen auftauchen und diese laut eigener Aussage transparent und nachvollziehbar beantwortet. Die Antworten beruhten in wesentlichen Teilen auf analogen und rechtsmethodischen Vorgaben, die generell die Basis für die Rechtsfindung und Auslegung von Gesetzen bilden.
„Die Rückbeziehung auf die Grundlagen des Steuerrechts ist zwingend, da es aufgrund der Aktualität der Thematik sehr viele steuerliche Behandlungen, bezogen auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen gibt, in denen noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt. Nach Schätzungen werden die ersten Urteile frühestens ab 2019 erwartet. Die Urteilskette wird sich bis circa 2023 hinziehen. Erst dann werden auch diverse Einzelfallsituationen geklärt und entschieden sein“, betont Fuchs. „Wir wollen, dass Versicherungskunden und Finanzdienstleister mehr wissen und sich daher besser mit dem Thema des Widerrufs auseinandersetzen können. Dazu gehören beispielsweise Fragen, ob bei gekündigten, und manchmal auch bei ausgelaufenen Verträgen, Steuern einbehalten werden, wie ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach einer Rückabwicklung behandelt wird oder auch in welcher Höhe der zugeflossene steuerpflichtige Anteil aus dem Widerruf versteuert werden muss.“
Bacon Pension Trust arbeitet mit „Motion8“ (www.motion8.de) zusammen, einem Experten für die Rückabwicklung von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen. Derzeit betreut das Unternehmen ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro.
Quelle: Pressemitteilung Bacon Pension Trust
Die Bacon Pension Trust AG ist eine Unternehmensberatung mit Sitz in Berlin. Der Gegenstand des Unternehmens ist die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere die Implementierung und Administration von Unternehmenskassen und Contractual Trust Arrangements (CTAs) sowie die Sanierung von Pensionszusagen und Direktversicherungen und die Verwaltung von Zeitwertkonten. (mb1)