PSVaG: Beitragssatz erhöht
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2015 auf 2,4 Promille (Vorjahr 1,3 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr einen höheren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2015 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 326 Milliarden Euro addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 782 Millionen Euro (im Vorjahr rund 416 Millionen Euro) zahlen.
Der höhere Beitrag resultiere daraus, dass trotz einer rückläufigen Zahl von Insolvenzen eine deutlich höhere Anzahl von Versorgungsberechtigten mit einer höheren Durchschnittsrente zu sichern war. Der für das Jahr 2015 festgelegte Beitragssatz liegt laut Pensions-Sicherungs-Verein unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9 (Vorjahr 3,0) Promille.
Im PSVaG sind rund 94.200 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem Verein ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.
Quelle: PSVaG
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. (mb1)