Riester-Rente erreicht Empfänger mit unterdurchschnittlichem Einkommen
Seit 2003 sind mehr als 22,9 Milliarden Euro an Zulagen auf Riester-Verträge überwiesen worden. Dies erklärte Christian Amsinck, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, mit Verweis auf aktualisierte Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA übernimmt als Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund wichtige Funktionen bei der staatlichen Förderung der Riester-Rente.
Für das Beitragsjahr 2012, für das wegen des zulässigen time-lags bei der Antragstellung jetzt vollständige Ergebnisse vorliegen, seien rund 10,8 Millionen Personen durch Zulagen beziehungsweise einen möglichen steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert worden. Dabei werde die Riester-Förderung zu einem großen Teil von Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen in Anspruch genommen, so Amsinck: Über 63 Prozent der Zulagenempfänger hätten ein Einkommen von unter 30.000 Euro, fast 25 Prozent von ihnen sogar nur ein Einkommen von weniger als 10.000 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Das entsprechende Durchschnittsentgelt habe in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 32.100 Euro pro Jahr gelegen.
Die Mehrheit der Zulagenempfänger habe die Zulage in vollem Umfang oder zu 90 Prozent ausgeschöpft, sagte Amsinck. Für das Beitragsjahr 2012 habe der Anteil bei über 62 Prozent gelegen. Bei den Zulagenempfängern, für die neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage für mindestens ein Kind beantragt wurde, liege dieser Anteil nach Amsincks Worten bei etwa drei Viertel.
Die Zulagenquote, die ausweist, welchen Anteil die Zulagen an den Einzahlungen auf einen Riester-Vertrag im Durchschnitt ausmachen, habe bei 35 Prozent gelegen. Bei Frauen sei die Zulagenquote dabei mit fast 45 Prozent in etwa doppelt so hoch wie bei Männern mit über 22 Prozent.
Als Reaktion auf die Kritik an der mangelnden Transparenz der Riester-Produkte habe die Politik insoweit reagiert, als von Jahresbeginn 2017 an für alle neu abzuschließenden Riester-Produkte verbindlich ein weitgehend standardisiertes Produktinformationsblatt vorgeschrieben worden sei. Ergänzend wies Amsinck darauf hin, dass es noch an aussagefähigen Daten zur Höhe der aus Riester-Verträgen fließenden Renten fehle; ein statistisches Berichtswesen zu den Ergebnissen der Riester-Rente sei dringend erforderlich, so Amsinck. (AZ)
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund