Studie: Jeder dritte Deutsche schon einmal von privatem Betrug betroffen
Hochstapler in New York und Silicon Valley, Schwindler auf Dating-Plattformen oder Restaurantchefs, die um ihr ganzes Geld betrogen werden – Geschichten von Betrugsfällen fesseln momentan viele Serienfans. Aber warum haben diese Geschichten von kleinen oder großen Schwindeleien so eine Faszination auf die Menschen weltweit? Es könnte daran liegen, dass viele von ihnen einen persönlichen Bezug zu den Protagonisten der Geschichten haben: Mehr als ein Drittel der Deutschen (35 Prozent) war schon einmal von einem privaten Betrugsversuch betroffen – das zeigt eine Studie des digitalen Versicherungsmanagers Clark.
Im Rahmen der Studie gaben nur 50 Prozent der Befragten an, noch nie von Betrug betroffen gewesen zu sein. Fast jeder zehnte Befragte (neun Prozent) wiederum wurde schon einmal von einer Fake-Internetplattform – beispielsweise auf Social Media, einem Dating-Profil oder einer Fake-Website – hinters Licht geführt. Acht Prozent der Menschen in Deutschland wurden bereits durch eine Betrugsmasche um Geld gebracht, zum Beispiel durch einen Enkeltrick oder Schneeballsystem. Vier Prozent der Deutschen sagen außerdem, schon einmal auf ein falsches Gewinnspiel reingefallen zu sein. Rund jeder Siebte (14 Prozent) gibt an, einen Betrugsversuch rechtzeitig erkannt und erfolgreich abgewendet zu haben. Wiederum neun Prozent waren selbst noch nicht betroffen, aber haben Freunde oder Angehörige, die schon einmal Opfer von Betrug geworden sind.
Inwieweit Privatpersonen sich gegen private Betrugsfälle absichern können, sei eine sehr komplexe Frage. „Finanzielle Verluste durch betrügerische Dating-Profile, Fake-Webseiten oder Enkeltricks sind versicherungstechnisch ein sehr schwieriges Thema”, sagt Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von Clark. „Wenn eine Privatperson einer anderen freiwillig Geld gibt, ist es normalerweise nicht möglich, dafür rückwirkend einen Versicherungsfall geltend zu machen – selbst wenn der Geldübertrag mit unlauteren Methoden herbeigeführt wurde”, so Adelt. „Eine Hausratsversicherung beispielsweise greift nur, wenn es sich um einen Raub handelt. Raub liegt vor, wenn gegen einen selbst oder mitversicherte Personen Gewalt angewendet wird, um an mitgeführte Sachen zu gelangen. Die räuberische Erpressung, also das Androhen von Gewalt, damit jemand sein Portemonnaie oder Smartphone herausgibt, ist ebenfalls versichert”. (DFPA/mb1)
Die Clark Germany GmbH wurde im Juni 2015 gegründet und ist ein Online-Versicherungsmakler. Mit der kostenlosen Clark App können Nutzer erkennen, wie gut ihr Versicherungsschutz ist. Clarks Robo-Advisor analysiert auf Basis von Algorithmen die Versicherungssituation der Kunden und macht Verbesserungsvorschläge.