Versicherungskammer mit neuer Risiko-Lebensversicherung
Der Konzern Versicherungskammer hat sein Portfolio der Risiko-Lebensversicherung aktualisiert und in diesem Zuge den Antragsprozess für Kunden und Berater für alle Biometrierodukte vereinfacht. Zudem ergänzen die Produkte „RisikoLeben Plus“ und „RisikoLeben Premium“ ab sofort die Produktfamilie „RisikoLeben“ mit dem Basis-Tarif.
„Mit den beiden neuen Produkten und ihren flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten tragen wir den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen in verschiedenen Lebensphasen Rechnung“, erklärt Dr. Jutta Krienke, Leiterin der Produktentwicklung Leben im Konzern Versicherungskammer.
Die Produktfamilie wird von den drei Lebensversicherern im Konzern – der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG und der Saarland Lebensversicherung AG – über alle Vertriebswege hinweg angeboten.
Charakteristisch für die beiden neuen Produkte sind laut Unternehmen ihre flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten: So können Kunden beispielsweise einen gleichbleibenden oder fallenden Versicherungsschutz wählen. Letzterer ergibt etwa bei der Absicherung einer Finanzierung Sinn, denn mit fortschreitender Tilgung sinkt die Restschuld und damit auch das finanzielle Risiko. Folglich reiche im Zeitverlauf eine geringere Versicherungssumme zur Absicherung.
Darüber hinaus enthalten die beiden neuen Produkte einen Familien- beziehungsweise einen Immobilien-Bonus: So wird bei Heirat oder Geburt eines Kindes der Versicherungsschutz sechs Monate lang erhöht, ohne dass der Kunde dafür einen höheren Beitrag bezahlen muss. Auch bei der Aufnahme eines Darlehns für eine selbstgenutzte Immobilie wird Kunden zusätzlicher Versicherungsschutz ohne Zusatzkosten für die Dauer von sechs Monaten gewährt, um anfängliche Kosten, wie beispielsweise für die notarielle Beglaubigung des Kaufs, abzudecken. Eine Altersregelung entfällt komplett.
Neu ist bei beiden Versicherungslösungen zudem die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, sobald ein Kunde in eine selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf wechselt. Verbessert wurde ebenso das Verlängerungsrecht: Bis drei Jahre vor Beendigung der Versicherungsdauer können Kunden dem Versicherungsunternehmen eine Prolongation ankündigen. Diese erfolgt ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung. Bisher musste ein Kunde sich in den ersten zehn Versicherungsjahren für eine Verlängerung entscheiden.
Beide Produkte können auch „für Zwei“ Leben abgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Versicherungssumme gezahlt, wenn eine der beiden Personen verstirbt. Sollten die versicherten Personen gleichzeitig oder innerhalb von 14 Tagen an den Folgen desselben Unfalls sterben, so wird die Versicherungssumme sogar zwei Mal ausbezahlt. (DFPA/AZ)
Quelle: Pressemitteilung Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern hat rund 6.800 Beschäftigte.