Versicherungsverbände begrüßen vertiefte Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland
Der Französische Versicherungsverband (Fédération Française de l’Assurance - FFA) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßen die Initiative der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik, 56 Jahre nach Unterzeichnung des Élysée-Vertrages mit dem Vertrag von Aachen ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Europapolitik zu vertiefen. Es sollen weitere Schritte für eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration beider Länder unternommen werden.
Der FFA und der GDV unterstützen die Ziele, einen auf gemeinsamen Regeln basierenden deutsch-französischen Wirtschaftsraum zu schaffen und die bilaterale Rechtsharmonisierung zu fördern. Die Integration der Volkswirtschaften begünstige das Zusammenwachsen der Versicherungsmärkte und befördere sachgerechte Entscheidungen auch auf europäischer Ebene.
FFA und GDV haben sich im Rahmen ihrer vor fünf Jahren vereinbarten vertieften Zusammenarbeit in europäischen Angelegenheiten regelmäßig ausgetauscht und dabei für die Versicherungswirtschaft wichtige europäische Rechtssetzungen etwa zum Aufsichtsrecht oder bei der Vertriebsregulierung gemeinsam vorangebracht. Die Abstimmung gemeinsamer Interessen gelang laut der beiden Verbände stets unter Berücksichtigung der Besonderheiten der nationalen Märkte und Rechtssysteme.
Eingedenk dieser Unterschiede sollten die Regierungen beider Länder die bilaterale Rechtsharmonisierung im Versicherungsbereich im partnerschaftlichen Dialog mit den Interessenvertretern dieser Märkte vornehmen und insbesondere auch zum Anlass nehmen, den Regulierungsrahmen insgesamt zu überprüfen und unnötige Regulierung abzubauen.
Darüber hinaus begrüßen FFA und GDV die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Wandels und der künstlichen Intelligenz. Sie bekräftigen die Notwendigkeit eines gemeinsamen Maßnahmenplanes für diese Schlüsseltechnologie auf internationaler Ebene. Sie appellieren an die Regierungen beider Länder, bei der Formulierung nationaler Leitlinien bereits bestehende aufsichtliche und verbraucherschutzrechtliche Anforderungen des Partnerlandes zu berücksichtigen mit dem übergeordneten Ziel, ein harmonisiertes internationales Regelwerk zu schaffen.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 513.000 Mitarbeitern, 435 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,6 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)