BVI-Ombudsstelle: Jahresendrally bleibt in 2015 aus
Aufgrund der zum jeweiligen Jahresende drohenden Verjährung von Ansprüchen steigen die verjährungshemmenden Beschwerdezahlen bei Verbraucherschlichtungsstellen erfahrungsgemäß mitunter sprunghaft an. Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) ist ein solcher Anstieg vor dem Jahreswechsel ausgeblieben. Im vierten Quartal 2015 verzeichnete sie zwölf Beschwerden (Vorjahr: 32). Im dritten Quartal waren es noch 22.
Die Zahl der Verbraucherbeschwerden auf Gesamtjahressicht zeigte sich indes nahezu unverändert. Die Ombudsstelle zählte insgesamt 91 Eingänge in 2015 (Vorjahr: 92). Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um knapp ein Prozent.
Die Verbraucherbeschwerden drehten sich 2015 überwiegend um das Riestersparen mit Fonds und vereinzelt um die Fondsverwaltung oder die Depotführung. Nennenswerte Schwerpunktthemen gab es dabei nicht.
Quelle: Homepage BVI
Die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI ist die Verbraucherschlichtungsstelle zur alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich Fonds. Sie ist auf Grundlage der Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Schlichtungsstelle nach § 342 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) tätig. (JF1)