"Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds" wird gesetzlicher Richtlinien angepasst

Am 23. Juli 2014 hat die Europäische Union die Richtlinie 2014/91/EU zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW V) im Hinblick auf die Funktionen der Depotbank, die Vergütungspolitik und auf Sanktionen verabschiedet. Dieser Tage erhalten nun die Anleger des „Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds“, einem von der KFM Deutsche Mittelstandsanleihen AG (KFM) initiierten Fonds, von ihrer Depotbank eine Mitteilung über anstehende Anpassungen und Änderungen zum Fonds.

An den Grundsätzen der Anlagepolitik und den Anlagegrundsätzen, der Transparenz, der Fondstruktur und der Kommunikationspolitik des „Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds“ wird sich laut Initiator KMF ausdrücklich nichts ändern.

Im Fondsmanagement des „Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds“ hingegen wird es eine Veränderung geben. Die Heemann Vermögensverwaltung GmbH, die seit Beginn an als Mitglied des Anlageausschusses und als Fondsberater tätig ist, übernimmt per 12. Oktober 2016 das Fondsmanagement. Zuvor fand eine ausführliche Überprüfung der Kompetenz durch die zuständige Aufsichtsbehörde statt.

Mit der Berufung von Ernst Heemann als Fondsmanager soll der organisatorische Aufbau und Ablauf im Portfoliomanagement effizienter werden, so dass sich mit diesem Schritt Kostenvorteile erzielen lassen, die am Ende zur Optimierung der Rendite für die Anleger führen werden.

Quelle: Pressemitteilung KFM

Die KFM Deutsche Mittelstand AG mit Sitz in Düsseldorf ist auf die Analyse und die Auswahl von Investments in festverzinsliche Wertpapiere mittelständischer Unternehmen spezialisiert. (JF1)

www.kfmag.de

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