„Klassisches Fondsgeschäft nahezu beschwerdefrei“
Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) lagen die Verbraucherbeschwerden bis zur Jahresmitte 2016 unter dem Niveau der ersten Jahreshälfte 2015. Von Januar bis Juni 2016 beschwerten sich lediglich 39 Verbraucher über ihre Fondsanlage. Davon entfielen zwölf Prozent auf das zweite Quartal. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2015 verzeichnete die Ombudsstelle für Investmentfonds insgesamt 57 Verbraucherbeschwerden. Aktuell beschäftigen sich die meisten Schlichtungsverfahren, wie auch schon im Vorjahr, mit fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen. Das klassische Fondsgeschäft ist momentan kaum Gegenstand von Verbraucherbeschwerden.
Quelle: Quartalsinformation Ombudsstelle für Investmentfonds
Die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI ist die Verbraucherschlichtungsstelle zur alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Bereich Fonds. Sie ist auf Grundlage der Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Schlichtungsstelle nach § 342 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) tätig. (JF1)